Veröffentlicht am von Thomas Hoeren& Kategorie Allgemein.
Leider sehen wir uns nicht mehr in der Lage, den Schwerpunkt ITM auf Dauer weiter zu lehren. Stattdessen werden wir nach Ablauf der Übergangsfrist den Schwerpunktbereich 3/ITM schließen.
Zum einen hat die Fakultät beschlossen, den Lehrstuhl von Herrn Kollegen Holznagel nicht wieder mit einem im öffentlich-rechtlichen Medienrecht versierten Nachfolger zu besetzen. Zum anderen lässt das neue JAG für uns zu wenig Spielräume, um noch die besondere Verbindung von Forschung und Lehre im Bereich ITM adäquat in einem Schwerpunktbereich umzusetzen.
Als Trost lässt sich jedenfalls sagen, dass wir natürlich den Schwerpunktbereich für den Übergangszeitraum (bis Ende Sommersemester 2023) aufrechterhalten. Statt des Schwerpunkts ITM werden wir die schon immer praktizierte Zusatzausbildung ITM verstärken, etwa durch Vorlesungen und Vorträge zu KI und LegalTech. Damit ist es auch für Münsteraner Studierende gut möglich, bestehenden Interessen in diesem Forschungsbereich im Studium nachzugehen.
In dieser neuen Folge des ITM-Podcasts sprechen die Wissenschaftlichen Mitarbeiter Owen Mc Grath und Nicolas John über das in Art. 15 DS-GVO normierte Auskunftsrecht betroffener Personen und der Möglichkeit der Verantwortlichen, die Auskunft zu beschränken oder zu verweigern.
Mithilfe des zentralen Betroffenenrechts des europäischen Datenschutzrechts ist es Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet wurden, möglich, Auskunft über diese Daten und die Umstände der Verarbeitung zu erlangen. Die verantwortlichen Verarbeitenden (Verantwortliche) sind diesem Recht aber nicht schutzlos ausgeliefert. Im Falle exzessiver Auskunftsersuchen kann ihnen ein Weigerungsrecht zustehen. Insbesondere die Bedingungen und die Möglichkeiten der Beschränkung bzw. Verweigerung der Auskunft sind zentrales Thema dieser Folge.
Veröffentlicht am von Tabea.A& Kategorie Allgemein.
Im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts von Jurastudierenden der Universität Stellenbosch und der zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikation- und Medienrecht an der WWU Münster entstand in den vergangenen Wochen Großes. Mit der Erstellung eines umfangreichen Leitfadens für Künstlerinnen und Künstler, der Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen im Künstler-Alltag gibt, wurde der Grundstein für die erste Dependance einer „Art Law Clinic“ in Südafrika gelegt. Nach dem Vorbild des an der WWU gewachsenen interdisziplinären Projekts, welches sich seit nunmehr vier Jahren größter Beliebtheit erfreut, kann nun auch in Stellenbosch eine florierende Zusammenarbeit zwischen Kunststudierenden und Jurastudierenden entstehen.
Grundlage des Leitfadens bilden verschiedene Beiträge von Studierenden der südafrikanischen Universität, die sich freiwillig und aus persönlichem wie akademischen Interessen aktuellen Fragen des südafrikanischen Urheberrechts widmeten.
„Das Forschungsfeld des Kunst- und Urheberrechts interessiert mich aufgrund seiner dynamischen Entwicklung schon seit langem. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Urheberrechtsreformen in unserem Land wollte ich die Gelegenheit nutzen, um Teil dieses neuen Projekts zu werden,“ berichtet eine Studentin der Universität Stellenbosch.
Unterstützt und geleitet wurde die Kooperation von Prof. Thomas Hoeren, Institutsleiter und begeisterter Medien- wie Urheberrechtler.
„Eine inhaltliche Zusammenarbeit über die Grenzen des nationalen und europäischen Rechts hinaus war eine große Herausforderung zugleich jedoch eine unverzichtbare Bereicherung, die unseren Blick für andere Rechtstraditionen und die Entwicklung des Urheberrechts auf der Welt geschärft hat,“ fasst Prof. Hoeren die Projektarbeit zusammen.
Auch in Zukunft soll ein regelmäßiger Austausch zwischen den beiden Art Law Kliniken stattfinden, um die gegenseitige Entwicklung zu verfolgen und von den jeweiligen Erfahrungen zu profitieren.
Veröffentlicht am von Tabea.A& Kategorie Allgemein.
Es war ein Experiment: die neue bundesweite Zusatzausbildung zum Informations und Medienrecht am ITM/Universität Münster. Kostenlos konnten Studierende und Praktiker aus ganz Deutschland die beiden Kurse zum Informationsrecht und zum Medienrecht von Professor Dr. Thomas Hoeren und Professor Dr. Bernd Holznagel besuchen. Und das sogar zu einer Zeit und einem Ort Ihrer Wahl, Zoom und YouTube machen es möglich. Jetzt sind die beiden Abschlussklausuren geschrieben. Mehr als 100 Studierende aus allen Teilen Deutschlands, von Bremen, Bochum bis hin zu München und Passau, nahmen an den Vorlesungsstunden teil und schauten sich die einschlägigen Videos bei YouTube an. Mehr als 30 Teilnehmer wagten sich dann in die Klausuren, die nach erstem Eindruck mit großer Originalität und Intelligenz gelöst wurden. Jetzt steht noch das Abschlussseminar im Sommer an, das die Teilnehmer virtuell oder nach Wahl analog (diesmal sogar in Wien) durch die verschiedenen Verästelungen des Digitalrechts führt. Ein großer Erfolg – auch aus der Sicht der Fakultät: Im nächsten Winter geht es dann weiter – mit hoffentlich weiterhin so vielen Jurastudierenden und Praktikern.
Veröffentlicht am von Thomas Hoeren& Kategorie Allgemein.
Herr Lukas Moormann (Wirtschaftsuniversiät Wien) hielt am Montag, 7. Februar 2022, einen viel beachteten Vortrag vor dem ITM über Datenschutz in Österreich. Vor der breiten Zuhörerschaft erläuterte er die verfassungsrechtlichen Grundlagen bis hin zur EMRK. Dann beschrieb er den Rechtszug in Sachen Datenschutz vor allem in verfassungsrechtlichen Sachen. Schließlich erörterte er im Gespräch u.a. den Datenschutz für juristische Personen. Ein gelungener Vortrag!
Veröffentlicht am von Thomas Hoeren& Kategorie Allgemein.
Am Samstag den 5. Februar 2021 fand der erste juristische Workshop des BMBF Forschungsverbundes FAIR data spaces unter großer Beteiligung von ForscherInnen aus ganz Deutschland statt. Dabei ging es vor allem um die immaterialgüterrechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragen des Einsatzes von grenzüberschreitenden Cloudplattformen im Kontext von NFDI und Gaia-X. Der Workshop fand im Rahmen einer dreitägigen Veranstaltung der juristischen Fakultät zu KI und Recht statt und wurde federführend von Professorin Dr. Franziska Böhm (KIT Karlsruhe) und Professor Dr. Thomas Hoeren (ITM Münster) geleitet. Referiert wurde unter anderem über die neuen EU Vorschriften zum Bereich Data Mining, die neue Bestimmungen der ersten Entwürfe zum EU Data Act sowie die Frage der Rechteinhaberschaft bei Betriebsgeheimnissen. Datenschutzrechtlich ging es vor allem um datenschutzrechtliche Fragen bei Function Creep, um Informationen als Grundbegriffe des Datenschutzrechts und um die Bedeutung von Verhaltenskodizes im europäischen Datenschutzrecht. Über all diese kontroversen Themen entstand ein lebendiger Dialog und zahlreiche Rückfragen der Zuhörerschaft. Den ReferentInnen gilt unser besonderer Dank. Wir freuen uns auf das nächste Treffen.
In dieser Folge des ITM-Podcasts spricht der wissenschaftliche Mitarbeiter Nicolas John mit dem Wiener Gaststudenten Lukas Moormann über die juristische Ausbildung, Legal Tech und Datenschutz in Österreich. Lukas Moormann geht dabei auf die Besonderheiten des „Jus“-Studiums ein und erklärt, weshalb man sich in der praktischen Ausbildung schon nach sieben Monaten entscheiden muss, welchen juristischen Beruf man in Zukunft ergreifen möchte. Nach einem kurzen Überblick zur Lehre im Bereich des IT-Rechts und der Digitalisierung geht der Gaststudent auf den aktuellen Stand des Legal Techs in Österreich ein. Abschließend führt diese Thematik zum Datenschutzrecht, welches in Österreich einige Unterschiede zum Deutschen Datenschutzrecht aufweisen kann.
Ein spannender Einblick in die Österreichische Rechtswelt!
Veröffentlicht am von Oliver Lampe& Kategorie Allgemein.
Am Montag, dem 31.1.2021, hielt Frau Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski im Rahmen der Schwerpunkts-Vorlesung Informationsrecht einen Vortrag zu der Frage „Kann KI den Menschen in Rechtsprechung und Rechtspflege ersetzen?“. Professorin Rostalski ist Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung Universität zu Köln und Mitglied des Deutschen Ethikrats.
Einleitend problematisierte Frau Rostalski die Probleme der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere die regionalen Unterschiede in der Strafzumessung bei vergleichbaren Taten, die die Akzeptanz von Gerichtsurteilen gefährden.
Als Möglichkeit des Einsatzes der Künstlichen Intelligenz in der Rechtsprechung differenzierte Frauke Rostalski zwischen einfacher Entscheidungsunterstützungssoftware und der vollständigen Ersetzung menschlicher Rechtsanwendung durch sogenannte „Iudex et machina“. Diese begutachtete Prof. Rostalski im Hinblick auf dessen Effizienz und der fehlenden Voreingenommenheit von Künstlicher Intelligenz, kritisierte jedoch den damit einhergehenden Positivismus, die Intransparenz und das entstehende Verantwortungsdefizit.
Der Vortrag wurde abschließend mit einer spannenden Diskussions- und Fragerunde abgerundet.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau Prof. Dr. Dr. Rostalski für diesen spannenden Vortrag und hoffen Sie bald wieder begrüßen zu dürfen.
In dieser neuen Folge des ITM-Podcasts spricht unser wissenschaftlicher Mitarbeiter Justin Rennert mit Coco Aro über das armenische Urheberrecht. Coco, ein Münsteraner Gymnasiast, hat am ITM in den vergangenen zwei Wochen ein Schülerpraktikum absolviert. Er hat armenische Wurzeln und beherrscht die armenische Sprache. Aus diesem Grund hat er sich für seine Zeit am ITM das Ziel gesetzt, das armenische Urheberrecht mit dem deutschen Urheberrecht zu vergleichen. Die Ergebnisse seiner umfangreichen Recherche und ein kurzer Praktikumsbericht finden sich in der neuen Folge des ITM-Podcasts wieder. Wir sagen: Hut ab vor dieser Leistung! Das war ein Schülerpraktikum auf ganz hohem Niveau. Eine Kurzzusammenfassung des Podcasts auf Armenisch findet sich ab Minute 19:50. Coco plant, nach seinem Abitur Jura zu studieren. Das Praktikum am ITM hat ihn in diesem Wunsch bestätigt. Wir freuen uns, Coco möglicherweise in nicht allzu ferner Zukunft als Mitarbeiter an unserem Institut begrüßen zu dürfen.
Veröffentlicht am von Oliver Lampe& Kategorie Allgemein.
Der Austausch von Daten zwischen Wissenschaft und Wirtschaft gewinnt zunehmend mehr an Bedeutung. Daher wird über das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt FAIR-Data Spaces ein gemeinsamer cloudbasierter Datenraum geschaffen. Der Datenaustausch soll dabei den sog. FAIR-Grundsätzen entsprechen, wonach Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sein müssen.
Die zuständigen Mitarbeiter des ITM Julian Große-Ophoff, Klaus Palenberg und Max Husmann begutachten dabei den immaterialgüterrechtlichen Schutz von Industrie- und Forschungsdaten. Zudem werden Codes of Conduct entworfen und bestehende Regelungen zur Compliance im Lichte des Urheber-, Geheimnisschutz- und Patentrechts überprüft.