studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen und Münster mit den Schwerpunkten: Informations-, Medien- und Internationales Privatrecht
1998 legte er das Erste Staatsexamen ab
später folgte ein Rechtsreferendariat beim Landgericht Dortmund, welches er 2001 mit dem Zweiten Staatsexamen beendete
parallel hierzu erfolgte eine Zusatzausbildung im Institut für Informations- Telekommunikations- und Medienrecht
arbeitete nebenbei noch als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Informations- Telekommunikations- und Medienrecht, Landeskompetenzzentrum NRW
promovierte zu einem informationsrechtlichen Thema
verfasste im Auftrag des Wissenschaftsministeriums NRW ein Handbuch zum Multimediarecht
war mehrere Jahre beratend für den Intellectual Property Rights-Helpdesk der Europäischen Kommission tätig
von 2006-2009 arbeitete er als Rechtsanwalt in einer Hamburger Kanzlei die auf Medienrecht spezialisiert ist
seit 2009 ist er Professor an der Hochschule der Medien in Stuttgart