Schwerpunkt FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Zusatzausbildung

  1. Wer kann an dieser Zusatzausbildung teilnehmen?

An dieser Zusatzausbildung können Studierende der Rechtswissenschaften bundesweit und externe Praktiker teilnehmen. Eine Immatrikulation an der Universität Münster ist nicht notwendig. Allerdings setzt die Ausbildung gute Kenntnisse in den Grundzügen des Bürgerlichen und Öffentlichen Rechts voraus. Von daher ist auch eine Teilnahme von Studierenden der ersten Fachsemester nicht empfehlenswert. Gebühren fallen nicht an.

  1. Welche Leistungen müssen im Rahmen der Zusatzausbildung erbracht werden?

Insgesamt müssen zwei Klausuren und ein Seminar bestanden werden. Die Zusatzausbildung gliedert sich dabei in zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt findet jeweils im Wintersemester statt und setzt sich aus zwei Vorlesungen zusammen, die sich mit Fragen des Informations- sowie des Rundfunk- und Presserechts beschäftigen. Die eher zivilrechtlich ausgerichtete Vorlesung zum Informationsrecht wird von Prof. Dr. Thomas Hoeren gehalten. Für die öffentlich-rechtlich ausgerichtete Vorlesung zum Rundfunk- und Presserecht ist Prof. Dr. Bernd Holznagel verantwortlich. Beide Vorlesungen sind je zweistündig. Zum Abschluss der Vorlesungen wird in der letzten Vorlesungswoche jeweils eine zweistündige Abschlussklausur durchgeführt.

Zum Sommersemester können diejenigen, die die beiden Klausuren erfolgreich abgeschlossen haben, an einem Seminar teilnehmen. Insgesamt werden etwa sechs Seminare angeboten. Die Bandbreite der dabei behandelten Themen reicht vom IT-Recht, dem Medienprivatrecht, dem Telekommunikationsrecht, dem Rundfunkrecht, dem Computerstrafrecht, dem Telekommunikationsrecht bis hin zum Online- und Datenschutzrecht. Nach Möglichkeit werden diese Veranstaltungen als Blockveranstaltungen durchgeführt, d. h. die Teilnehmer tragen ihre Referate während einer zwei- bis dreitägigen Veranstaltung vor. Das Seminar gilt als absolviert, wenn die wissenschaftliche Ausarbeitung (ca. 30 Seiten) erstellt und das Thema im Rahmen eines ca. 15-minütigem Referats vorgetragen wurde. Alle Veranstaltungen sind Präsenztermine. Im Fernstudium ist es nicht möglich, die Klausuren zu bestehen.

  1. Welche Bedeutung hat das Abschlusszertifikat?

Die Zusatzausbildung schließt mit der Erteilung eines besonderen Zertifikats ab. Im Zertifikat wird der erfolgreiche Besuch der beiden Vorlesungen und des Seminars bescheinigt. Dabei werden auch die einzelnen Noten aufgeführt. Das Zertifikat wird zum Ende des Jahres im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung verliehen. Es ist kein staatliches Zeugnis. Aufgrund der besonderen Bedeutung, die das Informations- und Medienrecht bereits jetzt schon hat, eröffnet das Zertifikat neue Berufsperspektiven und dient als Nachweis für eine vertiefte Spezialisierung.

  1. Wie erfolgt die Zulassung zu den Seminaren?

Zu den Seminaren werden an erster Stelle diejenigen zugelassen, die beide Abschlussklausuren zum Informations- sowie Rundfunk- und Presserecht mit Erfolg bestanden haben. Sollten noch Plätze in einem Seminar frei sein, werden mit nächster Priorität diejenigen behandelt, die eine der beiden Klausuren mit Erfolg bestanden haben. Im Rahmen dieses Konzepts entscheidet der Leiter des Seminars in eigener Verantwortung über die Teilnahmemöglichkeiten. Es wird darum gebeten, sich möglichst frühzeitig nach den Seminarangeboten zu erkundigen und sich sehr schnell anzumelden. Hinweise zu den Seminaren werden regelmäßig zum Ende des vorherigen Semesters bekanntgegeben.

  1. Kann ich den Seminarschein auch für mein Jurastudium anrechnen lassen?

Die auf diese Weise erworbenen Seminarscheine können im Rahmen der normalen Studienordnung auch für andere Schwerpunktbereiche anerkannt werden, soweit die jeweilige Themenstellung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Leiter des jeweiligen Seminars entscheidet in eigener Verantwortung darüber, ob und in welchem Umfang ein im Rahmen der Zusatzausbildung angebotenes Seminar auch den Anforderungen eines Schwerpunktseminares entspricht. Für die Anrechnung der Leistungen an anderen Universitäten setzen Sie sich bitte mit den dortigen Prüfungsämtern in Verbindung.


  1. Kann ich einzelne Ausbildungsabschnitte auch stufenweise abdecken?

Natürlich. Denkbar wäre z. B., erst eine Klausur im Informationsrecht im Laufe des Wintersemesters zu schreiben. Dann ließe sich die Vorlesung im Rundfunk- und Presserecht im Laufe des folgenden Wintersemesters besuchen. Das noch fehlende Seminar würde dann in einem Sommersemester besucht werden können. Ein Besuch der Veranstaltungen ist auch möglich, wenn ein Studierender in der Zwischenzeit Referendar geworden ist. Gerade die Seminare sind von ihrem zeitlichen Pensum bewusst komprimiert gehalten und werden zur Entlastung der Studierenden als Blockveranstaltungen durchgeführt.

  1. Wo finde ich einführende Literatur zum Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht?

Auf der Homepage der zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht stehen zwei umfangreiche Skripte zum Internetrecht und zum IT-Recht zum kostenlosen Download bereit. Diese werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und bieten einen hervorragenden Überblick zu den jeweiligen Rechtsgebieten.
Zudem verfügt das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht über eine gemeinsame Bibliothek. Dort finden Sie eine Reihe einschlägiger Werke und Fachzeitschriften. Die Bibliothek ist montags bis donnerstags von 10 – 17 Uhr und freitags von 10 – 15 Uhr geöffnet.

  1. Wird für Referendare eine besondere Ausbildung angeboten?

Referendare können sehr gut an der Zusatzausbildung teilnehmen und sind herzlich willkommen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Wahlstation am Institut zu absolvieren. Auf die Wünsche der Referendare wird besonders eingegangen. Bewerbungen sollten möglichst drei Monate vor dem geplanten Stationsaufenthalt bei Prof. Dr. Thomas Hoeren eingereicht werden.

  1. Wie kann ich meine Kenntnis im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht noch weiter vertiefen?

Vertiefte Kenntnisse werden zudem im Rahmen des Schwerpunktbereiches Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster vermittelt. Dieser setzt sich aus sieben Klausuren und einem Seminar zusammen. Weitere Informationen zum Schwerpunktbereich sind in einer umfangreichen Broschüre enthalten, die auf der Homepage zum Download bereitsteht.

  1. An wen kann ich mich mit Fragen, Kritik und Anregungen wenden?

Die Ausbildung wird von Prof. Dr. Thomas Hoeren und Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M. organisiert. Anmeldungen richten Sie bitte an:

Philip Mayer

Wissenschaftlicher Mitarbeiter/

Erasmus-Koordinator

Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht

– Zivilrechtliche Abteilung –

Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Prof. Dr. Thomas Hoeren

Leonardo-Campus 9

48149 Münster

 

Telefon: +49 (0)251 83-38604

Fax: +49 (0)251 83-38601

E-Mail: philip.mayer@uni-muenster.de

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