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Zusatzausbildung im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Als bisher einmaliges Lehrangebot in der deutschen Hochschullandschaft organisierte das ITM seit Gründung bis 2024 eine bundesweite Zusatzausbildung zum Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht.

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Die Ausbildung richtete sich vornehmlich an Studierende der Rechtswissenschaften, aber auch an Rechtsreferendare und erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Semestern. Im ersten Semester fanden jeweils die Einführungsvorlesungen in die zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Aspekte des Informations-, Telekommunikations- und Medienrechts statt. Das zweite Semester diente dann einer vertiefenden Auseinandersetzung mit Einzelthemen in Seminaren. Der erste Block fand jeweils im Wintersemester statt.

Bei der zivilrechtlichen Vorlesung, die von Prof. Dr. Thomas Hoeren betreut wurde, standen Fragen des Rechtsschutzes von Informationen und des elektronischen Handels, Probleme des EDV-Vertragsrechts sowie die Haftung für Softwaremängel und Informationsfehler im Vordergrund. Die öffentlich-rechtliche Vorlesung wurde von Prof. Dr. Bernd Holznagel gehalten und beschäftigte sich schwerpunktmäßig mit Fragen des Rundfunk- und Presserechts. Beide Veranstaltungen schließen jeweils mit einer Abschlussklausur ab.

In der im Sommersemester anschließenden Seminarstation standen die vielfältigen Einzelaspekte des Informations-, Telekommunikations- und Medienrechts im Mittelpunkt. Abgedeckt wurde ein Fächerkanon, der vom Presserecht, über Spezialfragen des Urheberrechts, des Internetrechts, des Rundfunk- und Telekommunikationsrechts bis hin zur Rechtsinformatik und zum Computerstrafrecht reichte. Für das Seminar aus dem Bereich ITM war eine häusliche Arbeit zu erstellen und im Rahmen eines Vortrags thesenartig zu präsentieren. Es war auch möglich, vergleichbare Seminarangebote der eigenen Universität anerkennen zu lassen.

Die Zusatzausbildung schloss – nach erfolgreicher Teilnahme an beiden Klausuren und einem Seminar – mit der Erteilung eines besonderen Zertifikats ab. Aufgrund der großen Bedeutung, die das Informations- und Medienrecht bereits heute schon hat und künftig noch haben wird, eröffnete das Zertifikat als Nachweis für eine vertiefte Spezialisierung schon während der universitären Ausbildung neue Berufsperspektiven. Ab dem Wintersemester 2024/25 wird eine neue Zusatzausbildung angeboten, Law in the digital Economy.