{"id":27478,"date":"2018-01-30T11:56:29","date_gmt":"2018-01-30T10:56:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.itm.nrw\/ehrung-der-absolventen-der-zusatzausbildungen-itm-und-gewerblicher-rechtsschutz\/"},"modified":"2018-01-30T11:56:29","modified_gmt":"2018-01-30T10:56:29","slug":"ehrung-der-absolventen-der-zusatzausbildungen-itm-und-gewerblicher-rechtsschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.itm.nrw\/en\/ehrung-der-absolventen-der-zusatzausbildungen-itm-und-gewerblicher-rechtsschutz\/","title":{"rendered":"Ehrung der Absolventen der Zusatzausbildungen ITM und Gewerblicher Rechtsschutz"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Auch in diesem Jahr gab es wieder allen Grund zum Feiern. So wurden am Freitag, den 19. Januar 2018 die Zertifikate f\u00fcr die erfolgreiche Absolvierung der Zusatzausbildung im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht sowie f\u00fcr die Zusatzausbildung im Gewerblichen Rechtsschutz \u00fcberreicht. Anl\u00e4sslich der feierlichen Verleihung war Herr Prof. Dr. B\u00fchling zu Gast, der als besonderen H\u00f6hepunkt einen Festvortrag zum Thema\u00a0 \u201eGewerblicher Rechtsschutz und Autonomes Fahren \u2013 Neue Herausforderungen in modernen Zeiten\u201c hielt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-13651 alignright\" src=\"http:\/\/www.uni-muenster.de\/Jura.itm\/hoeren\/itm\/wp-content\/uploads\/IMG_3180-220x165.jpg\" alt=\"\" width=\"232\" height=\"174\" \/><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Herr Prof. Dr. B\u00fchling ist nun schon seit einigen Jahren Lehrbeauftragter an der Uni M\u00fcnster und erhielt im April 2017 f\u00fcr sein stetiges Engagement in der Vorlesung \u201cGewerblicher Rechtsschutz\u201c die Honorarprofessur. Der Schwerpunkt seiner T\u00e4tigkeit in der Kanzlei Krieger Mes &amp; Graf v. der Groeben in D\u00fcsseldorf\u00a0 liegt auf gerichtlichen Streitigkeiten im Patent- und Markenrecht sowie der au\u00dfergerichtlichen Beratung der Mandanten zu allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, vor allem im Hinblick auf die Verletzung von Schutzrechten, Schutzrechtsstrategien oder Lizenzverhandlungen. Auch in der Mediation ist er als Parteivertreter und als Mediator t\u00e4tig gewesen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zu Beginn seines Vortrags nahm Herr Prof. B\u00fchling Bezug auf ein Zitat, wonach eine neue technische Revolution unser zuk\u00fcnftiges Leben wahrscheinlich grundlegend ver\u00e4ndern wird. Das Autonome Fahren sei damit nur noch eine Frage der Zeit. Neben den technischen Schwierigkeiten stellen aber insbesondere rechtliche Fragen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes eine gro\u00dfe Herausforderung dar. Als Einf\u00fchrung begann Prof. B\u00fchling mit einem historischen \u00dcberblick \u00fcber die Entstehung und Entwicklung des Automobils. Sodann wurden die verschiedenen Automatisierungsgrade erl\u00e4utert. So gibt es zwischen dem Fahrzeug, das ausschlie\u00dflich vom Fahrer gef\u00fchrt wird, und dem fahrerlos fahrenden Auto mehrere verschiedene Stadien der Automatisierung. Herr Prof. B\u00fchling wies anschlie\u00dfend jedoch darauf hin, dass nach Art. 8 des Wiener \u00dcbereinkommens \u00fcber den Stra\u00dfenverkehr jedes Fahrzeug einen F\u00fchrer haben muss. Zur Einf\u00fchrung des Autonomen Fahrens wird also eine \u00dcberarbeitung der derzeitigen Rechtslage erforderlich sein. Aber auch die Interessen und tangierten Schutzrechte der unterschiedlichen Beteiligten, vom Automobilhersteller bis zum Nutzer, m\u00fcssen dabei ber\u00fccksichtigt werden. So sind vor allem Urheberrechte, Patente, Marken und Gebrauchsmuster in Einklang zu bringen. Den Schwerpunkt seines Vortrags legte Herr Prof. B\u00fchling im Anschluss auf die besonderen Anforderungen des Autonomen Fahrens und dessen Auswirkungen auf gewerbliche Schutzrechte. Hier f\u00fchrte er zum Beispiel die Sicherung eigener Entwicklungen und die Kontrolle des Zugangs als notwendige Ma\u00dfnahmen an. Zum Abschluss entwickelte er eigene L\u00f6sungskonzepte, die unter anderem einen Verzicht auf Patente oder eine freie Nutzung dieser vorsehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-13650 alignleft\" src=\"http:\/\/www.uni-muenster.de\/Jura.itm\/hoeren\/itm\/wp-content\/uploads\/IMG_3252-220x165.jpg\" alt=\"\" width=\"220\" height=\"165\" \/><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Anschluss an den Vortrag erfolgte die Zertifikatsverleihung durch Prof. Hoeren und Prof. B\u00fchling. Im Rahmen der Verleihung wurde zudem Herr Dr. Corin Gittinger f\u00fcr seine herausragende Dissertation zum Thema \u201eDie Grenzbeschlagnahme nach der Verordnung (EU) 608\/2013 und die Rechtsstellung des Betroffenen\u201c mit dem F\u00f6rderpreis der Forschungsstelle f\u00fcr Gewerblichen Rechtsschutz ausgezeichnet. Au\u00dferdem wurde Herr Nils Voskort f\u00fcr die beste Seminararbeit des Jahrgangs geehrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen Sektempfang, bei dem die\u00a0 Preistr\u00e4ger, die Absolventen und alle Teilnehmer die Gelegenheit hatten, auf ihre Auszeichnungen anzusto\u00dfen und sich \u00fcber das anregende Vortragsthema auszutauschen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch in diesem Jahr gab es wieder allen Grund zum Feiern. So wurden am Freitag, den 19. 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