{"id":27468,"date":"2018-06-12T09:59:43","date_gmt":"2018-06-12T07:59:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.itm.nrw\/dr-corin-gittinger-gibt-einen-ueberblick-ueber-das-thema-der-grenzbeschlagnahme\/"},"modified":"2018-06-12T09:59:43","modified_gmt":"2018-06-12T07:59:43","slug":"dr-corin-gittinger-gibt-einen-ueberblick-ueber-das-thema-der-grenzbeschlagnahme","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.itm.nrw\/en\/dr-corin-gittinger-gibt-einen-ueberblick-ueber-das-thema-der-grenzbeschlagnahme\/","title":{"rendered":"Dr. Corin Gittinger gibt einen \u00dcberblick \u00fcber das Thema der Grenzbeschlagnahme"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-14022 alignright\" src=\"http:\/\/www.uni-muenster.de\/Jura.itm\/hoeren\/itm\/wp-content\/uploads\/Vortrag-Gittinger-2-220x165.jpg\" alt=\"\" width=\"220\" height=\"165\" \/><\/p>\n<p>Am 29. Mai 2018 durften wir am ITM Herrn Dr. Corin Gittinger begr\u00fc\u00dfen, der mit seinem Vortrag zum Thema \u201eDie Grenzbeschlagnahme und die Rechtsstellung des Betroffenen\u201c einen spannenden Einblick in die Kernprobleme seiner Dissertation gab. Die Forschungsstelle f\u00fcr Gewerblichen Rechtsschutz am ITM hatte Herrn Dr. Gittinger eingeladen, die wesentlichen Ergebnisse seiner Arbeit vorzustellen, f\u00fcr die er mit dem j\u00e4hrlich verliehenen F\u00f6rderpreis der Forschungsstelle ausgezeichnet worden ist.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Herr Dr. Gittinger, der selbst sein Jurastudium in M\u00fcnster absolviert hat, promovierte zu dem Thema des Vortrags am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Hoeren. W\u00e4hrend seines Referendariats am Kammergericht Berlin war er unter anderem in einer f\u00fchrenden deutschen Wirtschaftskanzlei und der Rechtsabteilung eines deutschen Automobilherstellers t\u00e4tig. Inzwischen arbeitet er als Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer in D\u00fcsseldorf, sodass er seine Thesen mit wertvollen Erfahrungen aus der Praxis und aus dem Wirtschaftsleben untermauern konnte.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst ging Herr Dr. Gittinger n\u00e4her auf die Grenzbeschlagnahme nach der Verordnung (EU) 608\/2013 selbst ein und stellte die wesentlichen Charakteristika dieses f\u00fcr einige Zuh\u00f6rer noch unbekannten Instituts dar. Dabei erl\u00e4uterte er insbesondere auch die Funktion dieser Ma\u00dfnahme, mit der private Rechte mittels einer Beh\u00f6rde \u2013 in der Regel auf Antrag \u2013 durchgesetzt werden. Anhand einiger Grafiken und Statistiken konnte Herr Dr. Gittinger veranschaulichen, dass die M\u00f6glichkeit, eine Grenzbeschlagnahme einzuleiten, zunehmend genutzt wird, woraus sich auch die wachsende wirtschaftliche Bedeutung des Instituts ableiten lasse.<\/p>\n<p>Sodann wurden die Voraussetzungen f\u00fcr die Grenzbeschlagnahme dargelegt. Dabei machte Herr Dr. Gittinger deutlich, dass das Erfordernis der \u201ehinreichenden Anhaltspunkte\u201c f\u00fcr eine Rechtsverletzung mehrere Auslegungsm\u00f6glichkeiten zulasse. Aus praktischen Gr\u00fcnden spr\u00e4chen die besten Argumente jedoch daf\u00fcr, die blo\u00dfe M\u00f6glichkeit ausreichen zu lassen.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-14023 alignleft\" src=\"http:\/\/www.uni-muenster.de\/Jura.itm\/hoeren\/itm\/wp-content\/uploads\/Vortrag-Gittinger-1-220x165.jpg\" alt=\"\" width=\"265\" height=\"199\" \/><\/p>\n<p>Nach einem kurzen \u00dcberblick \u00fcber den Ablauf des Grenzbeschlagnahme-Verfahrens stellte Herr Dr. Gittinger dann das Hauptproblem seiner Dissertation dar und bettete dieses ein in einen Beispielsfall aus der Praxis. So bestehe der wesentliche Interessenkonflikt der Grenzbeschlagnahme im Sachentscheidungsverfahren<\/p>\n<p>aus dem Interesse des Importeurs an einer fr\u00fchzeitigen Freigabe der Ware zur wirtschaftlichen Verwertung einerseits und dem Interesse des Rechtsinhabers an einer langfristigen Beschlagnahme zur umfa ssenden Kl\u00e4rung der m\u00f6glichen Rechtsverletzung andererseits. Der Gesetzgeber sei seiner Aufgabe, diese Interessen einem schonenden Ausgleich zuzuf\u00fchren, nicht ausreichend gerecht geworden, da in der Praxis dem Importeur im Falle der Beschlagnahme wegen der langen Verfahrensdauer stets die \u201eVeraltung\u201c und damit die wirtschaftliche Entwertung seiner Waren drohe.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich stellte Herr Dr. Gittinger verschiedene alternative Verfahrensvorschl\u00e4ge sowie deren St\u00e4rken und Schw\u00e4chen dar. Aufgrund der einschneidenden Rechtsfolgen eines umfassenden Einfuhrverbots bis zur rechtskr\u00e4ftigen Entscheidung vertrat er die Auffassung, dass die Regelung in der Weise zu erg\u00e4nzen sei, dass der Rechtsinhaber innerhalb von zwei Wochen eine vollziehbare gerichtliche Entscheidung vorzulegen habe, die die Verwahrung der Waren oder eine Verf\u00fcgungsbeschr\u00e4nkung anordnet, anstatt ein Verfahren zur Feststellung der Rechtsverletzung einzuleiten. Nur auf diese Weise sei ein angemessener Interessenausgleich gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>Gegen Ende der Veranstaltung blieb noch Zeit f\u00fcr einige Fragen und einen gem\u00fctlichen Ausklang bei einem Sektempfang. Wir danken Herrn Dr. Gittinger ganz herzlich f\u00fcr seinen spannenden Vortrag und w\u00fcnschen ihm weiterhin alles Gute und viel Erfolg f\u00fcr seine juristische Laufbahn!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Am 29. 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