{"id":27275,"date":"2019-07-26T13:48:49","date_gmt":"2019-07-26T11:48:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.itm.nrw\/vortrag-von-herrn-dr-graetsch-das-ergaenzende-schutzzertifikat-anreizinstrument-fuer-die-entwicklung-neuer-arzneimittel\/"},"modified":"2019-07-26T13:48:49","modified_gmt":"2019-07-26T11:48:49","slug":"vortrag-von-herrn-dr-graetsch-das-ergaenzende-schutzzertifikat-anreizinstrument-fuer-die-entwicklung-neuer-arzneimittel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.itm.nrw\/en\/vortrag-von-herrn-dr-graetsch-das-ergaenzende-schutzzertifikat-anreizinstrument-fuer-die-entwicklung-neuer-arzneimittel\/","title":{"rendered":"Vortrag von Herrn Dr. Graetsch: Das erg\u00e4nzende Schutzzertifikat \u2013 Anreizinstrument f\u00fcr die Entwicklung neuer Arzneimittel?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">Am vergangenen Dienstag, den 23. Juli 2019, durften wir unseren Promotionspreistr\u00e4ger, <strong>Herrn Dr. Daniel Graetsch<\/strong>, bei uns am ITM begr\u00fc\u00dfen. Er gew\u00e4hrte spannende Einblicke in die Ergebnisse seiner Doktorarbeit \u201e\u00d6konomische Analyse des erg\u00e4nzenden Schutzzertifikats f\u00fcr Arzneimittel unter besonderer Ber\u00fccksichtigung des Schutzes von Wirkstoffkombinationen\u201c, f\u00fcr die er vom F\u00f6rderverein der Forschungsstelle f\u00fcr Gewerblichen Rechtsschutz mit dem F\u00f6rderpreis ausgezeichnet wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\">Herr Dr. Graetsch ist Rechtsanwalt in D\u00fcsseldorf bei der renommierten Soziet\u00e4t Krieger Mes\u00a0 &amp; Graf v. der Groeben. Dort ber\u00e4t und vertritt er in- und ausl\u00e4ndische Mandanten in s\u00e4mtlichen Fragen rund um den Gewerblichen Rechtsschutz. Den Schwerpunkt seiner T\u00e4tigkeit bilden nationale und grenz\u00fcberschreitende Patentverletzungsverfahren. Er studierte in Freiburg und Aberdeen und war w\u00e4hrend seines Referendariats unter anderem bei einer internationalen Gro\u00dfkanzlei t\u00e4tig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">In seinem Vortrag fokussierte sich Herr Dr. Graetsch auf das erg\u00e4nzende Schutzzertifikat und setzte sich mit der Frage auseinander, ob dieses Schutzrecht eigener Art an der Schnittstelle von Patent- und Arzneimittelzulassungsrecht ein Anreizinstrument f\u00fcr die Entwicklung neuer Arzneimittel sein kann. Nach einer kurzen Einf\u00fchrung zu Begriff und Funktion des erg\u00e4nzenden Schutzzertifikats, welches die Laufzeit von Pharmapatenten um bis zu f\u00fcnf Jahre verl\u00e4ngert, erl\u00e4uterte Herr Dr. Graetsch, wodurch sich eine solche Quasi-Verl\u00e4ngerung des Patentschutzes f\u00fcr Arzneimittel rechtfertigt. Der Unterschied zu herk\u00f6mmlichen Produkten bestehe darin, dass in der Arzneimittelherstellung mehrere zeitlich aufwendige Phasen durchlaufen w\u00fcrden, die letztlich in einer Zulassung m\u00fcnden sollen. Dies f\u00fchre jedoch dazu, dass sich aufgrund des wettbewerblichen Erfordernisses einer fr\u00fchzeitigen Patentanmeldung der generelle Patentschutz von 20 Jahren auf eine effektive Nutzungszeit von 10-12 Jahren bei Pharmapatenten reduziere. Um gleichwohl ein Anreizinstrument zur Entwicklung innovativer Wirkstoffe zu schaffen, wurde der europ\u00e4ische Gesetzgeber aktiv und integrierte die M\u00f6glichkeit der Verl\u00e4ngerung des Patentschutzes in Form des erg\u00e4nzenden Schutzzertifikats.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><!--more-->Ob das erg\u00e4nzende Schutzzertifikat von seiner Konzeption und Ausgestaltung diesem zentralen Anspruch gerecht werden kann, bewertete Herr Dr. Graetsch mitunter kritisch. Insbesondere gab er zu bedenken, dass ein solches Konzept die Gefahr falscher Anreize berge und zu einer einseitigen Produktentwicklung bzw. Machtkonzentration f\u00fchren k\u00f6nne. Ferner stellte er klar, dass sich der Schutz des Schutzzertifikats nicht auf das gesamte Patent, sondern nur auf das Erzeugnis erstrecke. Dieses werde vom Gesetzgeber als Wirkstoff oder Wirkstoffzusammensetzung eines Arzneimittels definiert. Allerdings unterstrich Herr Dr. Graetsch, dass diese vermeintlich einfach anmutende Definition des Erzeugnisses in der Praxis an ihre Grenzen sto\u00dfe. Dies belegte er mit einigen, teils sehr \u00fcberraschenden Entscheidungen des EuGH, welche sich offenbar von teleologischen Erw\u00e4gungen leiten lie\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\">In seinem Fazit machte Herr Dr. Graetsch deutlich, dass die Verordnung dringend reformbed\u00fcrftig sei. Dabei zeigte er die verschiedenen Anpassungsm\u00f6glichkeiten auf, betonte jedoch, dass es f\u00fcr gesicherte Erkenntnisse empirischer Studien bed\u00fcrfe. Dies scheint auch die EU-Kommission erkannt zu haben, die inzwischen einige Studien in Auftrag gegeben hat, welche das erg\u00e4nzende Schutzzertifikat von Grund auf durchleuchten sollen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Abschlie\u00dfend wurden noch einige Fragen aus dem Publikum gestellt. Auch f\u00fcr den nachfolgenden Sektempfang bot der Vortrag reichlich Gespr\u00e4chsstoff. Wir bedanken uns recht herzlich bei Herrn Dr. Graetsch f\u00fcr den spannenden und lehrreichen \u00dcberblick zu diesem auf den ersten Blick recht speziellen Thema sowie bei der eifrigen Zuh\u00f6rerschaft, die &#8211; trotz sommerlicher Temperaturen &#8211; mit Fragen und Anmerkungen f\u00fcr eine lebhafte Diskussion sorgte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am vergangenen Dienstag, den 23. 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