{"id":27258,"date":"2019-12-05T09:17:40","date_gmt":"2019-12-05T08:17:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.itm.nrw\/vortrag-prof-westkamp-recent-trends-in-uk-digital-copyright-law-communication-to-the-public\/"},"modified":"2019-12-05T09:17:40","modified_gmt":"2019-12-05T08:17:40","slug":"vortrag-prof-westkamp-recent-trends-in-uk-digital-copyright-law-communication-to-the-public","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.itm.nrw\/en\/vortrag-prof-westkamp-recent-trends-in-uk-digital-copyright-law-communication-to-the-public\/","title":{"rendered":"Vortrag: Prof. Westkamp &#8220;Recent Trends in UK Digital Copyright Law Communication to the Public&#8221;"},"content":{"rendered":"<p>Professor Dr. Guido Westkamp, Professor f\u00fcr Intellectual Property and Comparative Law und Course director der University of London LLM Courses vom Queen Mary Intellectual Property Research Institute aus London hielt am 2. Dezember 2019 im Raum JUR 1 der Westf\u00e4lischen Wilhelms-Universit\u00e4t in M\u00fcnster vor den Studierenden des Schwerpunkts \u201eInformations-, Telekommunikations- und Medienrecht\u201c einen Vortrag mit dem Titel \u201e<strong>Recent Trends in UK Digital Copyright Law Communication to the Public<\/strong>\u201c.<!--more--><\/p>\n<p>Professor Westkamp untersuchte in seinem Vortrag die Voraussetzungen einer Haftung nach Sec. 30 CDPA 1988 insbesondere von Radiostationen und -sendern sowie bei der Verwendung der sog. \u201eTuneIn\u201c-Technologie, wie sie als Streamingdienste von Radiosendern z. B. \u00fcber MobileApps verwendet wird. Nach einem ausf\u00fchrlichen \u00dcberblick \u00fcber die Entwicklung der Rechtslage stellte Professor Westkamp den Fall Warner and Sony v TuneIn vor, zu welchem der High Court of England and Wales zuletzt im Jahr 2019 seine Entscheidung ver\u00f6ffentlicht hatte. Nach der interessanten Darstellung des Regelungsgehalts und der Entwicklung des Art. 3 EUCD gab Professor Westkamp den interessiert zuh\u00f6renden Studentinnen und Studenten einen \u00dcberblick \u00fcber weitere spannende F\u00e4lle, welche die englischen und auch die deutschen Gerichte zu entscheiden hatten, wie z. B. die F\u00e4lle SGAE v Rafael Hoteles SA, SCF v Del Corso, das Paperboy- und das Google Thumbnail-Urteil, den Fall Svenssoon sowie BestWater.<\/p>\n<p>Hierbei nahm Professor Westkamp Stellung zur Frage, ob oder wann das Setzen eines Hyperlinks ein Akt der Kommunikation darstellen und ggf. zu einer Haftung f\u00fchren kann sowie unter welchen Voraussetzungen eine neue \u00d6ffentlichkeit (\u201enew public\u201c) hierdurch erschlossen wird. Stets abzustellen sei bei dem Verlinken fremder Inhalte auf die Einwilligung des Berechtigten. Nach einer Zusammenfassung der Ergebnisse erhielten die Studentinnen und Studenten ausgiebig Gelegenheit, Fragen an Professor Westkamp zu stellen und mit ihm \u00fcber das britische Recht zu diskutieren. Das ITM dankt Professor Westkamp f\u00fcr den interessanten Vortrag und freut sich darauf, ihn auch im n\u00e4chsten Jahr wieder zu spannenden und interessanten Vortr\u00e4gen an der Universit\u00e4t begr\u00fc\u00dfen zu d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>. Professor Westkamp untersuchte in seinem Vortrag die Voraussetzungen einer Haftung nach Sec. 30 CDPA 1988 insbesondere von Radiostationen und -sendern sowie bei der Verwendung der sog. \u201eTuneIn\u201c-Technologie, wie sie als Streamingdienste von Radiosendern z. B. \u00fcber MobileApps verwendet wird. Nach einem ausf\u00fchrlichen \u00dcberblick \u00fcber die Entwicklung der Rechtslage stellte Professor Westkamp den Fall Warner and Sony v TuneIn vor, zu welchem der High Court of England and Wales zuletzt im Jahr 2019 seine Entscheidung ver\u00f6ffentlicht hatte.<br \/>\nNach der interessanten Darstellung des Regelungsgehalts und der Entwicklung des Art. 3 EUCD gab Professor Westkamp den interessiert zuh\u00f6renden Studentinnen und Studenten einen \u00dcberblick \u00fcber weitere spannende F\u00e4lle, welche die englischen und auch die deutschen Gerichte zu entscheiden hatten, wie z. B. die F\u00e4lle SGAE v Rafael Hoteles SA, SCF v Del Corso, das Paperboy- und das Google Thumbnail-Urteil, den Fall Svenssoon sowie BestWater. Hierbei nahm Professor Westkamp Stellung zur Frage, ob oder wann das Setzen eines Hyperlinks ein Akt der Kommunikation darstellen und ggf. zu einer Haftung f\u00fchren kann sowie unter welchen Voraussetzungen eine neue \u00d6ffentlichkeit (\u201enew public\u201c) hierdurch erschlossen wird. Stets abzustellen sei bei dem Verlinken fremder Inhalte auf die Einwilligung des Berechtigten. Nach einer Zusammenfassung der Ergebnisse erhielten die Studentinnen und Studenten ausgiebig Gelegenheit, Fragen an Professor Westkamp zu stellen und mit ihm \u00fcber das britische Recht zu diskutieren. Das ITM dankt Professor Westkamp f\u00fcr den interessanten Vortrag und freut sich darauf, ihn auch im n\u00e4chsten Jahr wieder zu spannenden und interessanten Vortr\u00e4gen an der Universit\u00e4t begr\u00fc\u00dfen zu d\u00fcrfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Professor Dr. Guido Westkamp, Professor f\u00fcr Intellectual Property and Comparative Law und Course director der University of London LLM Courses vom Queen Mary Intellectual Property Research Institute aus London hielt am 2. 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