{"id":24704,"date":"2023-10-01T15:18:33","date_gmt":"2023-10-01T13:18:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.itm.nrw\/doctoral-candidates\/hinweise-fuer-doktorandinnen\/"},"modified":"2023-10-01T15:18:33","modified_gmt":"2023-10-01T13:18:33","slug":"hinweise-fuer-doktorandinnen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.itm.nrw\/en\/doctoral-candidates\/hinweise-fuer-doktorandinnen\/","title":{"rendered":"Richtlinien f\u00fcr DoktorandInnen"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"page-title\">Richtlinien f\u00fcr DoktorandInnen<\/h1>\n<section class=\"entry-content clearfix\">Die unteren \u00dcberlegungen dienen zur ersten Information f\u00fcr potentielle DoktorandInnen. Sie sollen eine erste Information dar\u00fcber geben, welche Formalit\u00e4ten und sonstigen Bedingungen bei einer Promotion an der hiesigen Abteilung zu beachten sind. Die Richtlinien sind Bestandteil der Betreuungsvereinbarung (\u00a7 67 Abs. 2 S. 3 Hochschulgesetz NRW) und werden vom DoktorandInnen bei der schriftlichen Best\u00e4tigung des Themas noch einmal in bezug genommen (siehe unten IV. 2). Please note that foreign students are not allowed to prepare a doctoral thesis at the Faculty of Law in M\u00fcnster unless they passed with great success a German Master program.<\/p>\n<h2>I. Formalit\u00e4ten auf Universit\u00e4tsebene<\/h2>\n<p>Formelles Hauptkriterium seitens der Universit\u00e4t ist die Examensnote, entweder des ersten oder des zweiten Examens. Ohne ein Pr\u00e4dikatsexamen ist eine Promotion unm\u00f6glich und<strong> eine Bewerbung f\u00fcr eine Promotionsm\u00f6glichkeit sinnlos.<\/strong> Von den in der Promotionsordnung vorgesehenen Ausnahmeregelungen f\u00fcr KandidatInnen mit befriedigenden Examina wird sehr wenig Gebrauch gemacht; eine Ausnahme wird nur ganz selten angenommen, etwa wenn ein der Kandidat zus\u00e4tzlich auf eine Ausbildung im Medienbereich verweisen kann oder zus\u00e4tzlich Informatik studiert hat. Eine Promotion in Muenster ist nach der hiesigen Promotionsordnung ausnahmslos undenkbar, wenn nur Examensnoten im Bereich \u201eAusreichend\u201c vorliegen.<\/p>\n<p>Neben der Examensnote ist zu beachten, da\u00df die Promotionsordnung das Vorhandensein eines Seminarscheins verlangt. Dieser Seminarschein mu\u00df nicht von der hiesigen Fakult\u00e4t stammen, sondern kann auch von einer anderen juristischen Fakult\u00e4t ausgestellt sein; es mu\u00df sich allerdings auf jeden Fall um ein Wahlfachseminar gehandelt haben. W\u00fcnschenswert ist eine Benotung des Seminarscheins im Pr\u00e4dikatsbereich. F\u00fcr das erste Vorgespr\u00e4ch wird darum gebeten, eine Kopie des entsprechenden Seminarscheines mitzubringen. Als M\u00fcnsteraner Spezifikum ist dar\u00fcber hinaus darauf hinzuweisen, da\u00df ein Promovend mindestens 6 Semesterwochenstunden in Grundlagenf\u00e4chern (Rechtstheorie, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie oder \u00e4hnliche F\u00e4cher) nachweisen mu\u00df. Sofern ein Doktorand keine entsprechende Stundenzahl an Vorlesungen belegen kann, wird darum gebeten, entsprechende Vorlesungen nachzubelegen. Eine solche Nachbelegung ist im Rahmen der Immatrikulation als Promovend an der hiesigen Universit\u00e4t m\u00f6glich.<\/p>\n<h2>II. Themenauswahl<\/h2>\n<p>Eine der wichtigsten Aufgaben eines Doktoranden ist die Auswahl geeigneter Themen. Oft wird zu Recht darauf hingewiesen: \u201eDas Thema ist die halbe Miete\u201c. Angesichts der Breite des Informations- und Medienrechts ist dieser Grundsatz um so wichtiger. <strong>Es ist wenig sinnvoll, im Vorgespr\u00e4ch nur darauf hinzuweisen, dass man allgemein Interesse am Medienrecht habe.<\/strong> Der Doktorand bestimmt vielmehr seinerseits das konkrete Arbeitsthema und die Struktur. Mit einer formell brauchbaren, schriftlichen Bewerbung am Institut wird der Doktorand daher gebeten, gleichzeitig seine Themenvorstellungen, d.h. <strong>zumindest drei kurze Beschreibungen seiner Wunschvorstellungen,<\/strong> einzureichen. Auf der Grundlage entsprechender schriftlicher Vorschl\u00e4ge wird dann ein Gespr\u00e4chstermin vereinbart. Im Rahmen des darauffolgenden Gespr\u00e4ches werden die Einzelheiten des vorgeschlagenen Themas abgesprochen. Ohne ein geeignetes Themenkonzept erfolgt keine Einladung zu einem Doktorandengespr\u00e4ch.<\/p>\n<h2>III. Der rote Faden<\/h2>\n<p>Doktorarbeiten sind keine Sammelwerke, keine Handb\u00fccher und keine Kommentierungen. Sie zeichnen sich vielmehr durch ein besonderes Erkenntnisinteresse, einen \u201eroten Faden\u201c aus. Schon fr\u00fchzeitig sollte sich der Doktorand daher fragen, warum er sich pers\u00f6nlich eigentlich das Thema ausgesucht hat und was ihn an diesem Thema inhaltlich interessiert. Er sollte sich dies f\u00fcr sich aufschreiben und im Laufe der Zeit immer wieder anhand der neuen Forschungssituation abgleichen. Ein roter Faden kann sich z. B. daraus ergeben, dass ein Doktorand eine bestimmte gesetzgeberische Entwicklung als nicht effizient und \u00f6konomisch sinnlos ansieht. Dann m\u00fcsste er mit Hilfe der \u00f6konomischen Analyse des Rechts versuchen, die Effizienz eines Gesetzes zu \u00fcberpr\u00fcfen. Denkbar ist aber auch die Wahl normativer Meta-Regeln zur \u00dcberpr\u00fcfung von Regelungsstrukturen. Dann k\u00f6nnte man z.B. verfassungsrechtlich die Sinnhaftigkeit eines gesetzlichen Zustandes pr\u00fcfen und kritisieren. Der \u201erote Faden\u201c durchzieht dann auch den endg\u00fcltigen Text der Doktorarbeit, von der Einf\u00fchrung bis hin zum Fazit und entsprechenden Ausblick. Im \u00dcbrigen schreibt man die Einf\u00fchrung untypischerweise erst am Ende des Promotionsprojektes. In die Einf\u00fchrung geh\u00f6rt zun\u00e4chst einmal eine Beschreibung, warum das gew\u00e4hlte Thema aktuell und f\u00fcr den Leser spannend ist. Dazu kann man sehr gut Zahlenmaterial oder brisante F\u00e4lle bringen. Dann wird der \u201erote Faden\u201c beschrieben und aufgezeigt, wie man die genannte Problematik genau vor der Arbeit aufbereiten m\u00f6chte. Falsch w\u00e4re es dann, mit allgemeinen Hinweisen zur geschichtlichen Entwicklung des Themas zu beginnen oder das gesamte Internet noch einmal technisch zu erl\u00e4utern. Man sollte stattdessen vielmehr auf allgemeine historische Hinweise verzichten und technische Probleme nur dort schildern, wo es f\u00fcr die Arbeit in concreto wichtig ist.<\/p>\n<p>Rechtsvergleichung geh\u00f6rt grunds\u00e4tzlich nicht in die Arbeit. Es ist sinnlos, rechtsvergleichend z.B. zwei Rechtsordnungen wie Deutschland und die USA miteinander zu vergleichen. Vielmehr geh\u00f6ren rechtsvergleichende \u00dcberlegungen dorthin, wo problemorientiert z.B. Schw\u00e4chen des deutschen Rechts analysiert werden und man dann weltweit nach alternativen L\u00f6sungsans\u00e4tzen sucht.<\/p>\n<p>Zu bedenken ist beim Schreiben der Arbeit auch immer der Adressatenkreis. Eine Doktorarbeit ist nicht an ein Laienpublikum gerichtet. Man kann daher unterstellen, dass die Leser die allgemeinen Strukturen des jeweiligen Rechtsgebiets (z.B. des Urheberrechts) gut kennen. Insofern sind Ausf\u00fchrungen zur Struktur des deutschen Urheberrechts in lehrbuchhafter Weise \u00fcberfl\u00fcssig und werden auch negativ bewertet.<\/p>\n<p>\u00dcberfl\u00fcssig sind im \u00dcbrigen auch Exkurse. Solche Exkurse entstehen dadurch, dass man als Doktorand irgendwann einmal zu einem Bereich recherchiert hat, der sich nachtr\u00e4glich als \u00fcberfl\u00fcssig erwiesen hat. Man m\u00f6chte aber seine Gedanken und seine Texte retten und schafft deshalb Exkurse. Eine solche Vorgehensweise ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen mu\u00df man bedenken, dass in den Fu\u00dfnoten die Belege nach einer vorgegebenen Bedeutungsreihe strukturiert werden. Zun\u00e4chst findet sich das Reichsgericht, dann der Bundesgerichtshof, dann Oberlandesgerichte und landgerichtliche Urteile. Dann erst folgen Belege aus der Literatur, gestaffelt nach Kommentaren, Monographien und Aufs\u00e4tzen. Fu\u00dfnoten sind keine Nebenkriegsschaupl\u00e4tze, in denen man andere Autoren attackiert (\u201eSo schon abwegig\u201c). \u00dcberhaupt sucht Text nichts in Fu\u00dfnoten; Fu\u00dfnoten haben eine reine Belegfunktion.<\/p>\n<h2>IV. Formalit\u00e4ten am Institut<\/h2>\n<ol>\n<li>F\u00fcr alle Promovenden ist ein Vorgespr\u00e4ch zwingend. Im Rahmen dieses Vorgespr\u00e4ches werden die formalen Voraussetzungen f\u00fcr die Promotion abgekl\u00e4rt. Gleichzeitig werden die Details eines Vorschlages f\u00fcr ein Promotionsthema erarbeitet. Jeder potentielle Promovend wird darum gebeten, f\u00fcr dieses Vorgespr\u00e4ch drei Themenvorschl\u00e4ge f\u00fcr m\u00f6gliche Promotionsthemen einzureichen. F\u00fcr die Themenvorschl\u00e4ge ist zu beachten, da\u00df Themen au\u00dferhalb des Bereiches Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht sowie des allgemeinen Immaterialg\u00fcterrechts nicht in Betracht kommen. Im \u00fcbrigen ist die am hiesigen Institut vorhandene Spezialisierung zu ber\u00fccksichtigen. F\u00fcr Fragen des \u00f6ffentlichen Rechts ist Herr Kollege Prof. Dr. Bernd Holznagel als Ansprechpartner f\u00fcr Promovenden zust\u00e4ndig. In der hiesigen Abteilung werden nur Promovenden mit zivilrechtlichen Themen ber\u00fccksichtigt. Straftrechtliche Fragen werden weitergeleitet.<\/li>\n<li>Sofern \u00fcber ein Promotionsthema w\u00e4hrend des Vorgespr\u00e4chs Einigkeit erzielt wird, best\u00e4tigt der Promovend das Thema mit Verweis auf die in diesem Text erw\u00e4hnten Regularien binnen einer Woche schriftlich unter Angabe seiner vollst\u00e4ndigen Adresse, E-Mail Adresse und Telefonnummer. Sofern ein Promovend nachtr\u00e4glich mit den Themen nicht einverstanden ist, findet ein weiteres Vorgespr\u00e4ch zur Kl\u00e4rung statt.<\/li>\n<li>Etwa vier bis sechs Wochen nach dem Vorgespr\u00e4ch \u00fcbersendet der Promovend eine erste Gliederung f\u00fcr die weitere Bearbeitung des Promotionsthemas. Sofern die Gliederung im wesentlichen brauchbar ist, gibt es keine R\u00fcckmeldung seitens des Doktorvaters. Sollte die Gliederung erhebliche Schw\u00e4chen aufweisen, wird sich der Doktorvater unmittelbar mit dem Promovenden in Verbindung setzen. Die Gliederung dient nur als vorl\u00e4ufige Strukturierung und erhebt nicht den Anspruch, den endg\u00fcltigen Text der Doktorarbeit zu beschreiben.<\/li>\n<li>Sobald ein Promovend etwa 30 bis 50 Seiten Text verfasst hat, \u00fcbersendet er diesen Text als Ausdruck per Post an den Doktorvater (s.o.). Dies dient dazu, die Formalit\u00e4ten zu kl\u00e4ren und \u00fcber grunds\u00e4tzliche formelle Erfordernisse einer Dissertation \u00dcbereinstimmung zu schaffen. Sofern erhebliche M\u00e4ngel im Text erkenntlich sind, findet unmittelbar eine Kontaktierung des Promovenden statt. Die Beratung beschr\u00e4nkt sich auf grundlegende Fragen damit die wissenschaftliche Leistung der Doktorandin\/des Doktoranden ihre Eigenst\u00e4ndigkeit nicht verliert.<\/li>\n<li>Der Promovend liefert einen endg\u00fcltigen Text der Dissertation (in deutscher Sprache) sp\u00e4testens nach zwei Jahren nach Absprache des Themas ab. Zus\u00e4tzlich ist ein weiteres gebundenes Exemplar abzugeben. Diese wird vom Doktorvater umfassend und kritisch begutachtet. In den meisten F\u00e4llen wird die Arbeit dann noch einmal zur \u00dcberarbeitung zur\u00fcckgegeben. Jeder Promovend ist daher dazu gehalten, eine \u00dcberarbeitungsphase von etwa drei bis sechs Monaten einzukalkulieren. Der Doktorand soll wesentliche Ver\u00e4nderungen des Projekts unverz\u00fcglich mitteilen und\u00a0 sonstige eigene wissenschaftliche Projekte anzeigen. Sollte der Doktorand nicht binnen zwei Jahren nennenswerte Fortschritte im Promotionsprojekt nachweisen oder sich in dem Zeitraum nicht melden, wird er auf \u201eHOLD\u201c gesetzt. Das Promotionsprojekt ruht dann; es wird dann keine Gew\u00e4hr mehr daf\u00fcr \u00fcbenommen, da\u00df das Promotionsthema oder die Struktur des Projekts promotionsf\u00e4hig sind. Die famili\u00e4re Situation der Doktorandin\/des Doktoranden, insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher T\u00e4tigkeit, wird bei der Betreuung ber\u00fccksichtigt.<\/li>\n<li>Das weitere Verfahren richtet sich nach den Vorgaben der Promotionsordnung. Zu beachten ist in M\u00fcnster,\n<ul>\n<li>da\u00df eine Begutachtung durch Erst- und Zweitgutachter stattfindet (Noten werden vorab NICHT bekannt gegeben),<\/li>\n<li>da\u00df die Gesamtbegutachtung bestenfalls im Ablauf eines Semester stattfinden kann, sich gegebenenfalls aber auch \u00fcber zwei Semester hinzieht,<\/li>\n<li>da\u00df ein Rigorosum in Form eines Vortrags stattfindet(s.u.). Der Doktorand h\u00e4lt einen max. 15min\u00fctigen Vortrag vor zwei Professoren zu einem Thema, das nichts mit dem Bereich ITM zu tun hat.<\/li>\n<li>da\u00df die Doktorandin\/der Doktorand die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis nach Ma\u00dfgabe urheberrechtlicher Vorgaben strengstens einzuhalten hat. Die Doktorandin\/Der Doktorand verpflichtet sich insbesondere, die Arbeit vollst\u00e4ndig selbst zu schreiben und pr\u00e4zise Nachweise (\u00a7 63 UrhG) \u00fcber alle genutzten Quellen in Umfang und Art der Verwertung zu f\u00fchren.<\/li>\n<li>da\u00df Konflikte w\u00e4hrend der Promotionszeit im Wege der g\u00fctlichen Einigung gel\u00f6st werden sollten.\u00a0 Ist eine Einigung nicht m\u00f6glich, kannl die\/der Vorsitzende des Promotionsausschusses als Streitschlichter\/in angerufen werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Doktoarbeiten sollten am Ende in zweifacher Ausfertigung am ITM abgegeben werden (bitte nicht in \u201eGoldschnitt\u201c, aber als Klebebindung mit hinreichender Stabilit\u00e4t). Die Arbeit wird dann von mir auf \u201eHerz und Nieren\u201c gepr\u00fcft; es gibt eine mindestens 50%ige Wahrscheinlichkeit, dass Nacharbeiten notwendig sind. Erst wenn ich die Arbeit (typischerweise durch einen entsprechenden Anruf) freigebe, darf der Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens beim Dekanat gestellt werden. Promovenden sollten daher unbedingt vor Beantragung der Einleitung eines f\u00f6rmlichen Promotionsverfahrens Kontakt mit dem hiesigen Institut aufnehmen. Alle weiteren Schritte im Promotionsverfahren sollen unbedingt mit mir abgesprochen werden.<\/p>\n<p>Jedes Jahr findet ein dreit\u00e4giges Doktorandenkolloquium in Canum (Nordsee) statt (typischerweise im Herbst). Der genaue Termin wird langfristig (einige Monate vorher) informiert. Jeder Promovend ist dringend dazu aufgefordert, an diesem Kolloquium teilzunehmen (vor allem als Erstteilnehmer) und etwa 20 Minuten lang \u00fcber die wesentlichen Strukturen und Ergebnisse seines Promotionsvorhabens zu referieren. Ferner werden in Canum individuelle Gespr\u00e4che zum Stand des Promotionsprojektes durchgef\u00fchrt; dazu sind entsprechende Gliederungen und Arbeitsskizzen als Gespr\u00e4chsgrundlagen ausgedruckt mitzubringen. Zus\u00e4tzlich wird auf spezielle Veranstaltungen der Fakult\u00e4t f\u00fcr DoktorandInnen (zB Projektwerkstatt Promotion) sehr empfehlend hingewiesen.<\/li>\n<li>Nach Annahme der Dissertation erfolgt eine m\u00fcndliche Pr\u00fcfung, die als Kolloquium durchgef\u00fchrt wird. Innerhalb des Kolloquiums h\u00e4lt der Doktorand ein wissenschaftliches Referat mit einer L\u00e4nge von nicht mehr als f\u00fcnfzehn Minuten. An das Referat schlie\u00dft sodann eine Diskussionsrunde mit einer L\u00e4nge von nicht mehr als zwanzig Minuten an. Die gesamte Pr\u00fcfung, samt Notenvergabe, findet fakult\u00e4ts\u00f6ffentlich statt. Zur Durchf\u00fchrung des Kolloquiums schl\u00e4gt der Doktorand drei von seinem Dissertationsthema divergierende juristische Themen der Pr\u00fcfungskommission vor; diese Themen sollten nach M\u00f6glichkeit nicht aus dem Themspektrum des ITM stammen. Aus diesen Vorschl\u00e4gen wird ein Thema als Referatsthema ausgew\u00e4hlt und dem Doktoranden drei Wochen vor der Pr\u00fcfung bekannt gegeben. Sind s\u00e4mtliche Vorschlagsthemen ungeeignet, w\u00e4hlt die Kommission ein Thema eigenst\u00e4ndig aus.\u00a0 Der Vortrag ist unbedingt ernstzunehmen; es geht hier um eine ernsthafte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einem Thema, mit eigenen Ans\u00e4tzen, Problembewu\u00dftsein, eigenen Argumenten!! Im Anschluss an die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung erfolgt unmittelbar die Notenvergabe. Die f\u00fcr das Kolloquium vergebene Note flie\u00dft dabei neben den Gutachten zu einem Drittel in die Gesamtbenotung mit ein. Wird die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung als nicht bestanden bewertet, kann diese nur einmal, fr\u00fchestens nach sechs, sp\u00e4testens nach achtzehn Monaten, wiederholt werden.<\/li>\n<li>Von zentraler Bedeutung ist neben der Note des Promotionsverfahrens auch die Frage des Druckreifevermerks. Unter Druckreife versteht die Fakult\u00e4t, da\u00df die Arbeit formal fast durchg\u00e4ngig fehlerfrei ist. Finden sich im gr\u00f6\u00dferen Umfang stilistische, grammatische oder Zeichensetzungsfehler in der Arbeit, wird der Doktorand noch einmal aufgefordert, die Arbeit vor der Ver\u00f6ffentlichung den beiden Gutachtern vorzulegen. <strong>Unzul\u00e4ssig sind dabei nachtr\u00e4gliche inhaltliche Ver\u00e4nderungen der Arbeit.<\/strong> Es geht bei dieser \u00dcberarbeitung lediglich darum, den formalen Einw\u00e4nden der Gutachter Rechnung zu tragen und diese in die Arbeit zu integrieren. Bei fehlender Druckreife muss die urspr\u00fcnglich eingereichte Fassung\u00a0 und die \u00fcberarbeitete Fassung der Dissertation noch einmal den beiden Gutachtern \u00fcber das Dekanat zugeleitet werden. Weitere Einzelheiten kann man einem Handzettel entnehmen, der dem Doktoranden am Ende des Rigorosums vom Dekanat ausgeh\u00e4ndigt wird.<\/li>\n<li>Nach Abschlu\u00df des Promotionsverfahrens ist eine Ver\u00f6ffentlichung der Doktorarbeit zwingend vorgesehen. Der Doktorand ist nat\u00fcrlich in der Auswahl der Ver\u00f6ffentlichungsform und seines Verlages frei. Institutsseitig bestehen gute Kontakte zu folgenden Verlagen:\n<ul>\n<li>LIT Verlag, M\u00fcnster (kosteng\u00fcnstig und schnell)<\/li>\n<li>Verlag C. H. Beck (f\u00fcr Promotionen mit Pr\u00e4dikatsnote; hohes Renommee, aber auch hohe Druckkosten und lange Wartezeiten)<\/li>\n<li>Peter Lang Verlag, Essen (f\u00fcr den Bereich Recht des Kunsthandels)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Finanzierung der Publikation obliegt dem Doktoranden. Das Institut kann Druckkostenzusch\u00fcsse leider nicht vermitteln. Hinzuweisen ist auf die T\u00e4tigkeit der <a href=\"http:\/\/www.vgwort.de\/\">VG Wort<\/a>, von der der Doktorand nach ver\u00f6ffentlichung der Arbeit und entsprechender Meldung einen kleinen Betrag zur Abgeltung seiner urheberrechtlichen Verwertungsanspr\u00fcche erh\u00e4lt.<\/li>\n<li>\u00a0Es ist nicht m\u00f6glich, Promotionsprojekte w\u00e4hrend der Referendarsausbildung durchzuf\u00fchren. Entsprechende Begehren werden ebenso abgelehnt wie die Zustimmung zu einem promotionsbedingten Sonderurlaub f\u00fcr Referendare.<\/li>\n<\/ol>\n<p>(Stand: 30.12.2016)<\/p>\n<\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Richtlinien f\u00fcr DoktorandInnen Die unteren \u00dcberlegungen dienen zur ersten Information f\u00fcr potentielle DoktorandInnen. Sie sollen eine erste Information dar\u00fcber geben, welche Formalit\u00e4ten und sonstigen Bedingungen bei einer Promotion an der hiesigen Abteilung zu beachten sind. 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