J!Cast 53 Und plötzlich waren sich alle einig: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Online-Durchsuchung

Datenschützer, Verfassungsrechtler, Politiker aller
Parteien, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble
‒ selten hat man sie in der letzten Zeit in
dieser Eintracht erlebt. Doch als das Bundesverfassungsgericht
am 27. Februar 2008 die nordrhein-westfälische
Ermächtigungsgrundlage für die so
genannte Online-Durchsuchung für nichtig
erklärte und seine Entscheidung auf ein neues
„Computer-Grundrecht”
stützte, waren die Meinungen durchweg positiv, von
einem „Geniestreich” und
„Meilenstein” war die Rede.
Wie diese seltene Übereinstimmung zu
erklären ist, warum das
„Grundrecht auf Vertraulichkeit und
Integrität informationstechnischer
Systeme” notwendig war und inwiefern sich aus
dem Urteil zur Online-Durchsuchung eine Prognose auf die
baldige Entscheidung über die
Vorratsdatenspeicherung wagen lässt,
darüber spricht Jana Semrau mit Prof. Dr. Alfred
Büllesbach. Er war unter anderem Landesbeauftragter
für Datenschutz in Bremen und in dieser Funktion
bereits in das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
involviert, das nun als Grundlage für die aktuelle
Entscheidung diente: Das Volkszählungsurteil aus dem
Jahre 1983.