Seminar zur Einordnung virtueller Güter

Unter virtuellen Gütern versteht man immaterielle Güter, die lediglich in einem virtuellen Raum einen Gebrauchswert haben. Beispiele sind Kryptowährungen wie Bitcoin oder Gegenstände in Online-Spielen. Für den Erwerb virtueller Güter wird regelmäßig eine Gegenleistung in Geld erbracht. Der Handel mit virtuellen Gütern hat sich dementsprechend zu einem wirtschaftlich interessanten Geschäftsfeld entwickelt. Dabei bestehen jedoch insbesondere für Verbraucher nicht unerhebliche Risiken, beispielsweise wenn virtuelle Güter entwendet werden oder wenn das versprochene virtuelle Gut nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Vor diesem Hintergrund diskutierten die Studentinnen und Studenten unter anderem darüber, wie virtuelle Güter im Rahmen von § 823 BGB zu behandeln sind. Darüber hinaus wurde untersucht, wie der Widerruf und die Rückabwicklung von Geschäften über virtuelle Güter funktionieren kann. Schließlich wurde auch die Debatte geführt, ob eine europäische Regelung virtueller Güter notwendig ist und wie eine solche aussehen könnte.

Neben den Präsentationen der Studierenden, an die sich intensive Diskussionen zwischen den Seminarteilnehmern anschlossen, standen zwei Vorträge auf dem Programm, die einen sehr interessanten Einblick in bestimmte Teilbereiche des Umgangs mit virtuellen Gütern gaben. So erläuterte Florian Moser von der Fidor Bank AG, welche Vor- und Nachteile Kryptowährungen wie Bitcoin für Banken haben können.

Darüber hinaus referierte Dr. Jutta Steiner vom Start-up Unternehmen „Ethereum“ über die zukünftigen Pläne ihres Projekts sowie mögliche Umsetzungsschwierigkeiten, die auch auf die unklare rechtliche Situation zurückzuführen sind. „Ethereum“ bietet eine webbasierte Basis an, auf der jeder Internet-Dienstleistungen anbieten kann, ohne einen eigenen Server betreiben zu müssen. Das Konzept soll dezentrale Anwendungen fördern und nutzt die gleiche kryptographische Technologie, die auch der Kryptowährung Bitcoin zugrunde liegt.

Passend zum Seminarthema war der Veranstaltungsort ausgewählt. Die Tagung fand in den Räumen der Fidor Bank AG in Berlin statt. Die Fidor Bank ist die deutschlandweit einzige Bank, die eine Lizenz zum Handel mit Bitcoins besitzt. In Kooperation mit dem Bitcoin-Marktplatz Bitcoin.de fungiert sie als Schnittstelle zum Tausch der Kryptowährung in reales Geld.
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