Neue Studie zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht.

Gestern haben beide Professoren das gemeinsame Gutachten im EU-Parlament in Brüssel dem Abgeordneten Jan Philipp Albrecht (Grüne) übergeben. Die Studie wurde im Auftrag der Fraktion der europäischen Grünen erstellt.

Die Untersuchung analysiert das Urteil, das – in einem umstrittenen Rechtsgebiet – neue Datenschutzgrundsätze für den zukünftigen Umgang mit Daten in großen Datensammlungen aufstellt. Auch beleuchtet die Studie den Einfluss auf bestehende Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Zudem werden die Auswirkungen des Urteils in Bezug auf existierende und geplante Vorratsdatenspeicherungen auf europäischer Ebene beurteilt, wie zum Beispiel die geplante Speicherung der Bank- und Fluggastdaten, und ein kritischer Blick auf internationale Abkommen zum Datenaustausch zwischen der EU und den USA geworfen.

Ein wichtiges Ergebnis der Studie ist, dass die anlasslose Speicherung von Daten auf Vorrat nicht mehr mit EU-Grundrechten vereinbar ist. Dies hat gravierende Auswirkungen auf noch bestehende mitgliedstaatliche Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung, die jetzt geändert bzw. abgeschafft werden müssen. Auch die erwähnten internationalen Abkommen (Fluggast- und Bankdatenaustausch), die die Weiterleitung von Daten an Drittländer, insbesondere an die USA vorsehen müssen gegebenenfalls neu verhandelt werden.

Abrufbar unter: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/boehm/Boehm_Cole-Data_Retention_Study-June_2014.pdf

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