J!Cast 65 Haftung für Hyperlinks

Links sind
technisch leicht zu realisieren, benutzerfreundlich und aus dem
WWW nicht mehr wegzudenken: Mit ihnen klickt sich der
Internetnutzer durch die ungeheure Menge von Webseiten, als
würde er dabei von jemandem geführt, der
sich im Netz auskennt. Dass hinter einem simplen Hyperlink
allerdings erhebliche rechtliche Probleme stecken
können, erklärt im Gespräch
mit Jana Semrau Dr. Uwe Jürgens (URL:
http://www.lovells.de/de/Deutsch/Anwälte/Anwalte/J/12521.htm),
Anwalt im Hamburger Büro der Kanzlei Lovells. Denn
je nach Art des Links können nicht nur Urheberrechte
verletzt sein, ein Verweis auf die falsche Seite kann
für den Linksetzer ebenfalls schwere Folgen haben.
Informationen zum Gespräch: Paperboy-Entscheidung
des BGH (URL: http://www.jurpc.de/rechtspr/20030274.htm)
Homepage von Stefan Niggemeier (URL:
http://stefan-niggemeier.de/) Artikel zur Frage, ob das Tragen
eines Buttons mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz nach
§ 86a StGB strafbar ist (URL:
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/329555)