J!Cast 62 Billige Werbung – Teure Flüge?

Mit 0 Euro
oder 99 Cent angepriesen, entpuppen sich so genannte
Billig-Flüge oft als teurer Spaß, denn
kurz vor Abschluss der Buchung rechnen die Fluggesellschaften
noch mal kräftig drauf – Steuern,
Gebühren oder eigentlich
selbstverständliche Zusatzleistungen wie das
Einchecken am Flughafen oder die Gepäckaufgabe
schlagen da schnell in einer Höhe zu Buche, die mit
„billig” nichts mehr zu tun
hat. Geht es nach dem Willen des EU-Parlaments, ist damit
zukünftig Schluss. Eine neue Verordnung, die die
Parlamentarier in dieser Woche in Straßburg
beschlossen haben, sieht vor, dass Fluggesellschaften und
Reiseanbieter nicht mehr nur mit Netto-Preisen und
Aufschlägen in Fußnoten werben, sondern
künftig nur noch vollständige Endpreise
angeben dürfen. Wonach sich die rechtliche Zu- bzw.
Unzulässigkeit dieser Werbung richtet, wie die
Anzeigen der Fluganbieter zukünftig auszusehen
haben, und welche Anforderungen speziell das deutsche Recht an
Werbung stellt, erklärt im Gespräch mit
Jana Semrau Alexander Pelster, Mitarbeiter am Institut
für Informations-, Telekommunikations- und
Medienrecht der Universität
Münster.