J!Cast 58 Medienrechte für Hartplatzhelden

Die
“Hartplatzhelden” betreiben eine Art Youtube
für Amateurfussballer – Videos mit den aufregendsten
Szenen vom Fußballplatz nebenan können
hier hochgeladen und bewertet werden. – Noch, denn der
Württembergische Landesverband des DFB hat vor dem
LG Stuttgart hiergegen ein Unterlassungsurteil erwirkt, dass
allerdings nicht rechtskräftig ist – es wird eine
Berufung geben. Dabei stützt sich der Verband auf
seine Veranstalterrechte. Doch was genau hat es damit
eigentlich auf sich? Und wer ist überhaupt
Veranstalter? Natürlich sind diese Fragen nicht ganz
neu und dort, wo es um das ganz große Geld geht auch
schon ausgefochten. Neben vielen Antworten und Einblicken in
das Sportrecht erläutert mein Gast, der Basketball
spielende Rechtsanwalt Dr. Martin Schimke, Partner in der
Kanzlei Bird & Bird Düsseldorf, wie die
EU-Kommission die großen Ligen bereits
gemaßregelt hat. Neben den rein wirtschaftlichen
Interessen werfen wir auch einen Blick auf Gegengewichte wie
die Rundfunk- oder Informationsfreiheit und vermuten, dass
Veranstalterrechte in Zukunft auch für den
Hobbyfilmer eine nicht unbedeutende Rolle spielen
werden.