J!Cast 50 Kein Zugriff auf Erotikseiten? Zur Sperrungspflicht von Zugangsprovidern im Internet

Access-Provider sind nach den neusten Entscheidungen der
Landgerichte Kiel, Frankfurt a.M. und Düsseldorf
zivilrechtlich nicht dazu verpflichtet, den Zugang zu
rechtswidrigen Porno-Seiten zu sperren. Sind damit die Provider
im Hinblick auf rechtswidrige Informationen im Internet endlich
aus dem Schneider? Und wie verhalten sich die Urteile zu den
Düsseldorfer Sperrungsverfügungen aus dem
Jahre 2002? Zu den Hintergründen dieser als
„Schlammschlacht in der
Erotikbranche” bekannt gewordenen Verfahren
stand Rechtsassessor Kai Welp, Mitarbeiter am ITM, Eva
Schröder als Gesprächspartner zur
Verfügung.