J!Cast 40 Filesharer im Visier der Musikindustrie

Wenn die
Musikindustrie gegen Filesharer vorgehen möchte,
läuft das in aller Regel über eine
Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann
über die IP-Adresse, wer hinter dem Angebot auf
einer Peer-to-peer-Plattform steht, über eine
Akteneinsicht kommen dann die Rechteinhaber an Namen und
Adressen. Erstmals hat jetzt ein Gericht diese Praxis in die
Schranken gewiesen und die Ermittlung des Namens und der
Adresse bei nur 2 angebotenen Musikstücken
für
unverhältnismäßig
erklärt. Über Filesharer, die ins Visier
der Musikindustrie geraten sind, über deren
Rechtsverteidigung und über die erwarteten
Änderungen mit Umsetzung der Enforcement-Richtlinie
habe ich mit Christian Solmecke, LL.M. gesprochen, der als
Rechtsanwalt in der Kanzlei Wilde & Beuger
entsprechende Fälle betreut.