Frühjahrsfachtagung der Patentfachleute OWL am ITM

Am 25.04.2023 fand die diesjährige Frühjahrstagung des Arbeitskreises der Patentfachleute Ostwestfalen-Lippe in den Räumlichkeiten des ITM statt. Zusammen mit Herrn Ellerbrächter und dem Arbeitskreis hatte die Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz am ITM eine spannende Veranstaltung zu aktuellen Fragen des Patentrechtes vor dem Hintergrund neuester Entwicklungen im Bereich KI organisiert. Die Veranstaltung wurde auf Wunsch einiger Mitglieder hybrid durchgeführt, sodass neben den circa 30 Anwesenden zusätzlich 22 Teilnehmende die Veranstaltung über Zoom verfolgen konnten. Nach einer freundlichen Begrüßung der Unternehmensvertretenden und Patentfachleute durch Herrn Ellerrbrächter, hieß auch Professor Hoeren die Anwesenden herzlich willkommen und stellte bei dieser Gelegenheit noch einmal das ITM, sowie die Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz und den dazugehörigen Förderverein vor.

Die Frühjahrstagung wurde eingeleitet durch einen Fachvortrag von Dr. Detlef Raasch von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Düsseldorf. In seinem Vortrag beschäftigte sich der Patentanwalt mit aktuellen Fragen und Problemen zum Thema „Neuanmeldungen mit KI-Aspekten“. Er erläuterte sehr informativ die Möglichkeiten sowie Vor- und Nachteile von Patentierungen von und in Kombination mit KI. Vor allem die Funktionsweisen verschiedener KI-Systeme und -Techniken waren Teil seiner Ausführungen, worauf die nachfolgenden Vortagenden ihre Ausführungen hervorragend aufbauen konnten. Zuletzt ging Raasch noch auf die Fragen der Teilnehmenden ein.

Nach einer kurzen Pause, die von den Anwesenden ausgiebig zum Austausch und Networking genutzt werden konnte, stand der Vortrag von Adrain Freidank zum Thema „KI im Unternehmen“ auf dem Programm. Herr Freidank ist als Fachanwalt für IT-Recht in der Kanzlei Luther in Köln tätig und beschäftigt sich in diesem Rahmen unter anderem mit den Chancen und Risiken beim Einsatz von KI im Unternehmen. In seinem Vortrag nahm Freidank zunächst eine rechtliche Einordnung von KI im Kontext von IP vor. Immer wieder fütterte er seinen Ausführungen mit eigenen Erfahrungen bei der Nutzung von Chat-GPT, sowie mit aktuellen Fällen und Entwicklungen. Sein Fazit lautete, dass der „gesunde Menschenverstand“ wohl entscheidend sei, um mögliche Risiken im Umgang mit KI, vor allem Chat-GPT, gering zu halten. Zuletzt gab er noch einen Ausblick auf die weiteren Entwicklungen des AI-Acts der EU und stand den Anwesenden Frage und Antwort.

     

Schlusspunkt der Tagung bildete der Online-Impulsvortrag von Dr. Anton Horn von Heuking Kühn Lüer Wojtek aus Düsseldorf. Der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz gab kurze Denkanstöße zum Thema „KI in der Patentabteilung“ und sensibilisierte die Anwesenden in Bezug auf die Risiken bei der Nutzung von KI in der eigenen Abteilung. Aufhänger seiner Schilderungen war hier der Fall, in dem Mitarbeitende von Samsung patentrelevante Informationen in Chat-GPT eingegeben hatten und so die Offenlegung geheimer, bisher nicht offenbarter Daten riskierten. Horn schlug deshalb vor, dass sich alle Unternehmen eine eigene Policy für den Einsatz von KI geben sollten und machte selbst konkrete Vorschläge. Herr Horn wird bis zur nächsten Fachtagung, die im Herbst in den Räumlichkeiten der Brand KG stattfinden wird, Fragen und Anregungen sammeln und seine Ergebnisse ausführlich vortragen.
Nach dem Ende des offiziellen Teils ließen einige der Teilnehmenden den Abend noch bei Wein und Pasta im Restaurant iGaletti am Germania Campus ausklingen.