Erfolgreicher Abschluss der Zusatzausbildungen ITM und Gewerblicher Rechtsschutz sowie Verleihung des Förderpreises der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz

Am Freitag den 12. Februar wurden feierlich die Zertifikate für die Zusatzausbildung im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht sowie für die Zusatzausbildung im Gewerblichen Rechtschutz verliehen. Anlässlich der Feierlichkeiten war Herr Prof. Dr. Kurt Bartenbach zu Gast und hielt einen Festvortrag zum dem Thema „Die Bedeutung der Arbeitnehmererfindung in der betrieblichen Praxis- „erfinderische“ Ideen zur Bestimmung von Vergütungsansprüchen“.

Foto Bartenbach

Prof. Dr. Bartenbach ist Gründungspartner der Kanzlei CBH Rechtsanwälte und seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit vorrangig mit dem Gewerblichen Rechtsschutz befasst. Darüber hinaus ist er Honorarprofessor an der Universität zu Köln, Lehrbeauftragter an der Universität Düsseldorf sowie Lehrbeauftragter an der FernUniversität Hagen im Rahmen der Patentanwaltsausbildung.

 

Zu Beginn seines Vortrags machte Prof. Bartenbach deutlich, dass Erfindungen die wirtschaftliche Grundlage vieler Unternehmen darstellen, so dass es hier besonders wichtig sei, zu einem interessengerechten Ausgleich zwischen der Verwertung der Erfindung durch das Unternehmen und einer fairen Vergütung für den Erfinder zu gelangen. Nach der Erfahrung von Prof. Bartenbach sind ca. zwei Drittel der Anspruchssteller nicht mehr in dem jeweiligen Unternehmen beschäftigt, was mit dazu beiträgt, dass die Auseinandersetzungen gerade von Arbeitnehmerseite mitunter sehr emotional ausgetragen werden können.

Die Kreativität der Erfinder zeige sich hier häufig nicht nur beim Entwickeln neuer Produkte, sondern auch in der Art und Weise, in welcher die vermeintlichen Ansprüche geltend gemacht werden. Dies machte Prof. Bartenbach anhand verschiedener Anekdoten aus der Praxis deutlich.

Prof. Bartenbach engagiert sich als Vorsitzender des Fachausschusses für Erfinderrecht der GRUR seit längerem für eine Reform der mittlerweile veralteten Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen des Arbeitsministeriums und konnte daher aus erster Hand über aktuelle Entwicklungen und Hindernisse in Bezug auf eine Reformierung berichten.

Foto Poggemann

 

Im Anschluss an den Vortrag erfolgte die Zertifikatsverleihung durch Prof. Hoeren und Prof. Holznagel, bei der auch Herr RA Dr. Joachim Poggemann (Osnabrück) für seine herausragende Dissertation mit dem Thema „Patentverfahrensrecht als Verwaltungsrecht“ mit dem Förderpreis der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz ausgezeichnet wurde.

 

Hinterher hatten die Teilnehmer und der Preisträger die Gelegenheit, bei einem Sektempfang auf ihre Auszeichnungen anzustoßen und mit Herrn Prof. Bartenbach über seinen Vortrag zu diskutieren.