Ehrung der Absolventen der Zusatzausbildungen ITM und Gewerblicher Rechtsschutz sowie Verleihung des Förderpreises der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz

Gleich mehrere Gründe zum Feiern gab es am Freitag, den 20. Januar 2017 am ITM. So wurden im Rahmen einer feierlichen Verleihung die Zertifikate für die erfolgreiche Absolvierung der Zusatzausbildung im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht sowie für die Zusatzausbildung im Gewerblichen Rechtsschutz überreicht. Einen besonderen Höhepunkt bildete dabei der Festvortrag von Herrn Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer zum Thema „Der Anwendungsbereich des harmonisierten Lauterkeitsrechts – Abgrenzung des Verbraucherbereichs vom Nichtverbraucherbereich“, der anlässlich der Feierlichkeiten am ITM zu Gast war.

Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer

Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer ist Ordinarius a.D. für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz an der Universität Konstanz. Neben zahlreichen Mitgliedschaften in Ausschüssen, Kommissionen und Arbeitsgruppen ist er zudem Honorarprofessor an der Universität Leipzig und Dozent für europäisches und internationales Markenrecht an der Universität St. Gallen. Seine Werke gehören zur unverzichtbaren Standardliteratur auf ihrem Gebiet. Insbesondere an den Novellierungen im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht war er damit maßgeblich beteiligt.

 

 

Zu Beginn seines Vortrags erinnerte sich Prof. Fezer an seine Zeit als Professor an der Universität in Münster. Er machte deutlich, dass er sich aufgrund vieler schöner Erlebnisse noch immer mit der Stadt verbunden fühle und sich daher umso mehr über die Einladung gefreut habe.

Als Ausgangspunkt seiner Ausführungen diente die unionsrechtliche Generalklausel des Art. 5 der UGP-Richtlinie, die er als „Sternstunde des europäischen Lauterkeitsrechts“ bezeichnete. In diesem Zusammenhang stellte er fest, dass vor dem Hintergrund der Vollharmonisierung des Lauterkeitsrechts nicht nur eine richtlinienkonforme, sondern auch eine richtlinienoptimierende und rechtsangleichende Auslegung erforderlich sei.

 

Förderpreisträger Dr. Kevin Kuta mit Prof. Dr. Thomas Hoeren

Sodann ging Prof. Fezer näher auf den Anwendungsbereich des harmonisierten Lauterkeitsrechts ein und legte dabei einen Schwerpunkt auf die Abgrenzung des Verbraucherbereichs vom Nichtverbraucherbereich. Diese sei im Wege einer negativen Abgrenzung des Nichtverbraucherbereichs anhand des Rechtsbegriffs einer Geschäftspraktik von Unternehmen gegenüber Verbrauchern vorzunehmen. Seine Ausführungen bettete er dabei immer wieder in konkrete Fallkonstellationen ein, die die Abgrenzung für die Zuhörer veranschaulichten.

Prof. Fezer wies darauf hin, dass viele der behandelten Themen kontrovers diskutiert würden und nicht jede seiner Auffassungen unumstritten sei. So ließ er es sich auch nicht nehmen, seinen Vortrag mit einer allgemeinen Anmerkung zur Politik des europäischen Lauterkeitsrechts zu schließen, i

Im Anschluss erfolgte die Zertifikatsverleihung durch Prof. Hoeren und RA Dr. Jochen Bühling, der als Lehrbeauftragter für die Zusatzausbildung im Gewerblichen Rechtsschutz verantwortlich ist. Dabei wurde auch Herr Dr. Kevin Kuta für seine herausragende Dissertation zum Thema „Die Besichtigungsanordnung nach dem „Düsseldorfer Modell“ – Zur Rechtmäßigkeit des Düsseldorfer Besichtigungsverfahrens de lege lata“ mit dem Förderpreis der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz ausgezeichnet.

Schließlich gab es für den Preisträger, die Absolventen und alle Teilnehmer bei einem Sektempfang noch die Gelegenheit, auf ihre Auszeichnungen anzustoßen, sich auszutauschen und über den anregenden Vortrag zu diskutieren.