Zertifikatsverleihung Zusatzausbildungen ITM und Gewerblicher Rechtsschutz

Am Freitag den 12. Februar 2016 findet die diesjährige Verleihung der Zertifikate in den Zusatzausbildungen „Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht“ sowie „Gewerblicher Rechtsschutz“ statt.

Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr im Hörsaalgebäude Leonardo Campus 10 (Raum Leo 1) mit einem Festvortrag von

Herrn Prof. Dr. Kurt Bartenbach

zu dem Thema

Die Bedeutung der Arbeitnehmererfindung in der betrieblichen Praxis – „erfinderische“ Ideen zur Bestimmung von Vergütungsansprüchen

Prof. Dr. Kurt Bartenbach ist Gründungsmitglied der Kanzlei CBH Rechtsanwälte und seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit vorrangig mit dem Gewerblichen Rechtsschutz befasst. Schwerpunktthemen sind das Arbeitnehmererfindungsrecht, das Lizenzvertragsrecht sowie das Recht der Forschungs- und Entwicklungsverträge. Er ist Verfasser bzw. Mitverfasser diverser, als Standardwerke anerkannter Kommentare zu diesen Themen. Gutachtertätigkeiten und Mediation gehören zu seinen weiteren Schwerpunkten. Prof. Dr. Kurt Bartenbach ist Honorarprofessor an der Universität zu Köln und Lehrbeauftragter an der Universität Düsseldorf sowie Dozent an der FernUniversität Hagen im Rahmen der Patentanwaltsausbildung. Er ist ferner Vorsitzender des Fachausschusses für Erfinderrecht der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR) und Mitglied der Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz zur Reform des ArbEG. Zugleich ist er Leiter der „Patentrechtlichen Arbeitskreise“, eines Fortbildungs- und Diskussionsforums für Unternehmen und Patentanwälte.

Im Anschluss an den Festvortrag werden die Abschlusszertifikate an die Absolventen der Zusatzausbildungen verliehen. Schließlich wird es bei einem Sektempfang die Gelegenheit zum Meinungsaustausch geben.

Sollten Sie die erforderlichen Prüfungsleistungen zum Erhalt des Zertifikats zur Zusatzausbildung „ITM“ erbracht haben, melden Sie sich bitte unter karmen.stuerznickel@uni-muenster.de bis zum 1.2.2016 verbindlich an.