Vortragsankündigung: Fremdpersonal-Compliance bei agilen Projekten

Wir freuen uns sehr, dass wir Herrn Dr. Yannik Bähr gewinnen konnten einen Vortrag zu seinem Dissertationsthema „Fremdpersonal-Compliance bei agilen Projekten“ zu halten. Der einstündige Vortrag wird über Zoom am 15.11.2022 um 12 Uhr stattfinden.


Yannick Bähr hat von 2010 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz studiert. Von 2016 bis 2018 leistete er das Referendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe mit Stationen in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und im Bereich »Arbeits- und Sozialrecht« der BMW AG in München ab. Nach seinem Referendariat promovierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Abt. II von Prof. Dr. Clemens Höpfner. Seit 2021 ist er als Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei Noerr tätig.

In seinem Vortrag stehen die Neuerungen, die ein globalisiertes und arbeitsteiliges Wirtschaftsleben mit sich bringt, im Vordergrund. Denn vermehrt werden traditionelle und zumeist starre Projektmethoden zunehmend – nicht nur in der IT – durch flexiblere, agile Formen (insb. Scrum) ersetzt. Diese agilen Formen des Projektmanagements zeichnen sich insbesondere durch eine intensive Zusammenarbeit, eine weitreichende Weisungsfreiheit und eine Entgrenzung der Arbeit aus. Greifen Unternehmen dann, wie regelmäßig bei agilen Projekten, auf externe Spezialisten zurück, so schwebt häufig das Damoklesschwert der Scheinselbständigkeit bzw. der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung über dem Fremdpersonaleinsatz. Traditionelle Abgrenzungskriterien scheinen aufgrund der gewandelten Arbeitsbedingungen mehr und mehr ihre Trennschärfe zu verlieren. Der Vortrag widmet sich den verschiedenen Erscheinungsformen der agilen Projektarbeit und deren vertragstypologischer Abgrenzung und zeigt praxisnahe Handlungsoptionen für einen rechtskonformen Fremdpersonaleinsatz auf.
Anmeldungen sind bis zum 13.11.2022 bei Oliver Lampe (o_lamp01@uni-muenster.de) per Mail möglich. Eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis nach § 15 FAO wird im Nachgang ausgestellt. Die Einwahldaten erhalten Sie am Tag der Veranstaltung.