Vortrag von Zalando-Jurist zu den „Herausforderungen für Online-Plattformen

Am 18.01.2022 hielt Dr. Anselm Rodenhausen, Leiter des Bereichs „Antitrust & Distribution Law“ innerhalb der Rechtsabteilung von Zalando, einen knapp einstündigen Zoom-Vortrag zumThema „Herausforderungen für Online-Plattformen“.

Herr Dr. Rodenhausen hat sich in den letzten zehn Jahren in verschiedenen Positionen mit dem Wettbewerbsrecht im digitalen Sektor befasst: Während seiner Zeit als Anwalt im Brüsseler Büro von Freshfields beriet er internationale Tech-Unternehmen. Als Legal & Policy Officer bei der Europäischen Kommission (DG CONNECT) war er mit der Entwicklung der EU-Strategie für den digitalen Binnenmarkt befasst. Am ITM hat Herr Dr. Rodenhausen zu einem medienwettbewerbsrechtlichen Thema promoviert und an der Universität Oxford einen Master-Abschluss erworben.

In einem ersten Teil des Vortrags ging Herr Dr. Rodenhausen auf die Besonderheiten digitaler Märkte ein. Diese unterschieden sich von herkömmlichen Märkten zum einen durch ihre Größe: Die physische Nähe zum Kunden werde relativ. Zum anderen würden sich die digitalen Märkte durch ihre Netzwerkeffekte und Skalierbarkeit auszeichnen.

An diese Besonderheiten knüpfte Herr Dr. Rodenhausen an, indem er die (rechtlichen) Herausforderungen für Online-Plattformen skizzierte. Unter anderem würden die unklaren Marktgrenzen, die Datenbezogenheit sowie die starke Expansion der GAFA (Google, Apple, Facebook, Amazon) Online-Plattformen vor Herausforderungen stellen.

Schließlich unternahm Herr Dr. Rodenhausen einen „deep dive“ in den nationalen und europäischen Rechtsrahmen für Online Plattformen. Dabei sah er Deutschland in diesem Bereich als „Trendsetter“, der etwa mit dem NetzDG und § 19a GWB innovative Regelungen getroffen habe. Die jüngste Feststellung des Bundeskartellamts, dass Google eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ i.S.d. § 19a Abs. 1 GWB zukommt, zeige die Wirkungsweise der neuen Vorschrift. Auch auf europäischer Ebene sei mit dem Digital Markets Act ein Regelwerk zur Regulierung von Online-Plattformen in Aussicht. Im Bereich Data Sharing sei auf europäischer Ebene für 2022 ein Reformvorhaben der Vertikal-GVO und Vertikal-Leitlinien mit detaillierten Regelungen geplant. Herr Dr. Rodenhausen wies zudem auf den weniger detaillierten deutschen § 32c Abs. 4 GWB n.F. hin, der jedoch einen wichtigen Anspruch auf behördliche Entscheidung vorsehe.

Wir danken Herrn Dr. Rodenhausen herzlich für den spannenden und lehrreichen Vortrag!