Vortrag „Videokonferenzen – eine datenschutzrechtliche Betrachtung“

Im Rahmen einer Sitzung des „Kanzlerarbeitskreises Digitale Transformation“ an der Technischen Universität Braunschweig hielten die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Forschungsstelle Recht im DFN Maximilian Wellmann und Nicolas John am Montag, den 25. Januar einen Vortrag zur datenschutzrechtlichen Einordnung von Videokonferenzen in der Online Lehre und im Dienstgebrauch. Der Vortrag beinhaltete weitestgehend die Ergebnisse der letztmonatigen Forschung zu diesem Themenbereich. Zentral behandelt wurden die in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung und die mit der Auswahl und Einrichtung an den Verantwortlichen zu stellenden datenschutzrechtlichen Herausforderungen. Besonderes Augenmerk legte der Vortrag auf das Merkmal der Freiwilligkeit der Einwilligung bei Online-Prüfungen.

In der sich anschließenden lebhaften Diskussion wurde auf die neuen Rechtsgrundlagen der Bayrischen Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV) eingegangen. Im Ergebnis war man sich einig, dass die Frage der Datenschutz-Compliance die Hochschulen auch in Zukunft weiter intensiv beschäftigen werden.

Wir bedanken uns recht herzlich beim Kanzlerarbeitskreis Digitale Transformation für die Einladung!