Vortrag „E-Prüfungen – Eine datenschutzrechtliche Betrachtung“

Im Rahmen einer Sitzung des „Kanzlerarbeitskreises Digitale Transformation“ an der Technischen Universität Braunschweig hielten die wissenschaftlichen Mitarbeiter Malin Fischer (RiDH) und Owen Mc Grath (DFN) am Mittwoch, den 15. Juli einen Vortrag zur datenschutzrechtlichen Bewertung von digitalen Prüfungen. Der Vortrag beinhaltete weitestgehend Ergebnisse der letztmonatigen Kooperation der Rechtsinformationsstelle Digitale Hochschule NRW und der Forschungsstelle Recht im DFN. Zentral behandelt wurde die Vereinbarkeit von digitalen Überwachungsmaßnahmen (sog. Proctoring) mit dem europäischen Datenschutzrecht. Besonderes Augenmerk legte der Vortrag auf einen passenden Erlaubnistatbestand der DSGVO und die Einhaltung der Grundsätze der rechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Durchführung gängiger Überwachungsmaßnahmen. Im Anschluss wurde kurz über Details diskutiert.

Die rechtlichen Aspekte von E-Prüfungen wurden abschließend durch einen Praxisbericht der Universität Osnabrück von Dr. Andreas Knaden ergänzt.

Wir bedanken uns recht herzlich beim Kanzlerarbeitskreis Digitale Transformation für die Einladung!