J!Cast 53 Und plötzlich waren sich alle einig: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Online-Durchsuchung

Datenschützer, Verfassungsrechtler, Politiker aller Parteien, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ‒ selten hat man sie in der letzten Zeit in dieser Eintracht erlebt. Doch als das Bundesverfassungsgericht am 27. Februar 2008 die nordrhein-westfälische Ermächtigungsgrundlage für die so genannte Online-Durchsuchung für nichtig erklärte und seine Entscheidung auf ein neues „Computer-Grundrecht” stützte, waren die Meinungen durchweg positiv, von einem „Geniestreich” und „Meilenstein” war die Rede. Wie diese seltene Übereinstimmung zu erklären ist, warum das „Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” notwendig war und inwiefern sich aus dem Urteil zur Online-Durchsuchung eine Prognose auf die baldige Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung wagen lässt, darüber spricht Jana Semrau mit Prof. Dr. Alfred Büllesbach. Er war unter anderem Landesbeauftragter für Datenschutz in Bremen und in dieser Funktion bereits in das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht involviert, das nun als Grundlage für die aktuelle Entscheidung diente: Das Volkszählungsurteil aus dem Jahre 1983.