Tagung „Künstliche Intelligenz und Recht – Gegenwart und Zukunft“ am 6. November

Bereits zum vierten Mal veranstaltet das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht gemeinsam mit der RWTÜV-Stiftung eine Tagung zu einem aktuellen Thema aus dem Bereich der Informationstechnologie.

Die diesjährige Veranstaltung findet am 6. November 2019 im Erbdrostenhof Münster statt und trägt den Titel „Künstliche Intelligenz und Recht – Gegenwart und Zukunft“.

Führende Expertinnen und Experten aus Rechtswissenschaft, Rechtspraxis und Wirtschaft werden die Zukunft, Gegenwart und Geschichte künstlicher Intelligenz erörtern und eine umfassende Aufarbeitung des Themas garantieren. Die Veranstaltung wird die praktischen Konsequenzen, rechtsdogmatischen Implikationen und theoretischen Hintergründe der Entwicklung künstlicher Intelligenz beleuchten. Nähere Informationen zu den Vorträgen entnehmen Sie bitte der Broschüre.

Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten aus Anwaltschaft, Verwaltung, Industrie und Studierendenschaft. Für Anwälte besteht die Möglichkeit der Anerkennung als Pflichtfortbildung. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Sollten Sie an einer Teilnahme interessiert sein, melden Sie sich bitte unter doris.eppe@uni-muenster.de für die Veranstaltung an.