Vortrag zu KI und Recht bei der Denkfabrik Digitales Münsterland

 

 

 

Am 23. September hielten Yannik Borutta, Matthias Haag und Johannes Kevekordes aus dem Forschungsprojekt GOAL (Governance von und durch Algorithmen) einen Vortrag bei der Denkfabrik Enabling Networks Digitales Münsterland über praxisorientiere rechtliche Fragestellungen in Zusammenhang mit dem Thema Künstliche Intelligenz. Dabei boten sie einen Überblick über Haftung, Datenschutz und Immaterialgüterrecht beim Einsatz von KI-Anwendungen.

Die drei Forscher vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der WWU Münster, die sich auch innerhalb des GOAL-Projekts mit Möglichkeiten der Regulierung von KI in unterschiedlichen rechtlichen Bereichen wie bspw. Diskriminerungs-, Patent- und Haftungsrecht befassen, lieferten in dieser digitalen Veranstaltung allen KI-Interessierten eingehende Expertenbeiträge, auf deren Grundlage dann im Anschluss eine Diskussion mit den Teilnehmenden stattfinden konnte.

Nachdem Yannik Borutta zunächst kurz auf den Begriff der „Künstlichen Intelligenz“ eingegangen war, stellte er sodann den patentrechtlichen Rahmen für den Schutz von durch KI erzeugte Erfindungen vor. Dabei legte er zahlreiche Problematiken dar, wie bspw. die Frage nach dem Erfinder: wer ist Erfinder, wenn im Erfindungsprozess KI zur Anwendung gekommen ist? So kam er zu dem Schluss, dass nach derzeitiger Rechtslage Möglichkeiten der Patenterlangung für eine KI-generierte Erfindung kaum gegeben sind. Sollte eine gesetzliche Reform angestrebt werden, wären dann jedoch noch einige sehr tiefgehende Überlegungen zu machen wie z.B. die Frage danach, wer Schutzrechtsinhaber werden soll.

Im Anschluss daran nahm Johannes Kevekordes die Teilnehmenden mit in die rechtlichen Gefilde des Geheimnisschutzrechts. Dabei ging er insbesondere auf das neue Geschäftsgeheimnisschutzgesetz ein, das die sogenannte Know-How-Richtlinie der EU umsetzt. Neben Beispielen für angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zeigte er auch die Rechtsfolgen auf für den Fall, dass ein Wettbewerber durch unbefugten Zugang zu Geschäftsgeheimnissen an geschützte Daten gelangt ist.

Da Künstliche Intelligenz oftmals mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten einhergeht, durfte auch ein kurzer Blick auf das Datenschutzrecht nicht fehlen. Dabei ist von zentraler Bedeutung, ob die verarbeiteten Daten anonymisiert sind.

Diesen Ausführungen folgte ein Vortrag von Matthias Haag (Geschäftsführer GOAL-ITM) zu dem Verhältnis von KI zum Haftungsrecht. Dabei ging er auf die unterschiedlichen Haftungsregelungen des deutschen Zivilrechts ein. Er zeigte auf, wer im Falle einer fehlerhaften KI, aber auch im Falle von durch die (auch fehlerfreie) KI-Anwendung erzeugte Schäden zur Kasse gebeten werden kann. Ein Exkurs führte die Teilnehmenden dann noch zur Haftung von Predictive Maintance. Ein abschließender Ausblick auf zukünftige Regulierungsmöglichkeiten ermöglichte sodann eine ausführliche Diskussion unter den Zuhörenden.

Die drei Wissenschaftler freuten sich über die rege Teilnahme und das Forum, das die Denkfabrik Impuls bat. Die Denkfabrik ist Teil des Gesamtprojekts Enabling Networks Münsterland, das sich vorgenommen hat, als regionale Verbundinitiative Vernetzung zwischen verschiedenen regionalen Akteuren herzustelleund deren Zusammenarbeit auf regionaler Ebene zu organisieren. In der Denkfabrik sitzen Vertreter:innen aus Unternehmen, Wissenschaft und Verbänden und befassen sich gemeinsam mit dem innovativen Einsatz von KI-Technologie in Wirtschaft und Gesellschaft. Besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Potential, das sich für das Münsterland durch den Einsatz von KI bietet.