Mitgliederversammlung des Fördervereins Gewerblicher Rechtsschutz

Am 18.02.2022 fand die 22. Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz Münster e.V. statt. Erneut musste diese leider wieder virtuell stattfinden. Allerdings tat dies den interessanten Gesprächen und Diskussionen keinen Abbruch. Insbesondere der Bericht von Prof. Dr. Thomas Hoeren zu den Tätigkeiten aus dem letzten Jahr und der Ausblick auf das nun anstehende Jahr, in dem erneut wieder zahlreiche (Online-) Veranstaltung stattfinden werden, beeindruckte die Zuhörenden.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wurden von Prof. Hoeren drei Ehrungen vorgenommen: Frau Ludmila Hustus wurde für Ihre überragende Seminararbeit „Der Opferschutz in der Berichterstattung – Die Privatsphäre der Betroffenen im Spannungsverhältnis zum öffentlichen Interesse an der Information über Unglücke und Straftaten“ geehrt. Diese hat sie im Rahmen der Zusatzausbildung ITM im Seminar Medienprivatrecht bei Herrn Schäfer erstellt. Herr Dr. Armin Strobel wurde für seine Dissertation „Reverse Engineering im Spannungsfeld der Sonderschutzrechte – Eine urheber-, patent- und lauterkeitsrechtliche Analyse des Reverse Engineering vor dem Hintergrund des harmonisierten Geheimnisschutzrechts“ mit dem Promotionspreis des Fördervereins ausgezeichnet. Prof. Hoeren hob insbesondere die spannende Ausarbeitung der Frage der vertraglichen Ausschlussmöglichkeiten hervor. Herr Rüdiger Schäfer wurde für seine jahrelange Betreuung des Seminars „Medienprivatrecht“ und sein sonstiges Wirken an unserem Institut geehrt. Für die vielen Jahre, die er die Studierenden in seinem Seminar mit praxisrelevanten Themen zum Medienrecht begeistert hat, bedankte sich Prof. Hoeren ganz herzlich bei Herrn Schäfer.

An die Ehrungen schloss sich ein Festvortrag von Herrn Thomas Berendsen und Herrn Prof. Dr. Jochen Bühling zum Thema “Will there ever be clarity about the best way to protect your 3D assets?”an.

Thomas Berendsen ist ein niederländischer Rechtsanwalt spezialisiert im Intellectual Property Law. Zu Beginn seines Vortrags stellte er die Frage, ob alle Zeichen gleich sind oder ob sich dreidimensionale Marken voneinander unterscheiden. Dies beantwortet er mit einem Umkehrschluss, indem er die Kriterien für die Unterscheidungskraft einer Marke aufzeigte. Dafür muss die Marke aus dem Erscheinungsbild der Ware selbst bestehen und erheblich von der Norm oder den Gepflogenheiten der Branche abweichen und somit ihre wesentliche herkunftshinweisende Funktion erfüllen. Solche Zeichen, die aus einer Form bestehen, die sich aus der Ware selbst ergibt, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht, können hingegen nicht als dreidimensionale Marke geschützt werden, Art. 7 Abs. 1 lit. e European Trade Mark Regulation (EUTMR). Der Zweck dahinter solche Marken nicht zu schützen, betont Herr Berendsen, ist die Verhinderung eines unbefristeten ausschließlichen Markenrechts und damit eines Monopols auf technische Lösungen oder funktionelle Merkmale einer Ware. Als weiteren Schutz für dreidimensionale Objekte geht der Vortragende auf das Designrecht ein. Seine Aussagen unterstreicht der Rechtsanwalt anhand von Fallbeispielen. Der zweite Vortragende war Herr Prof. Dr. Jochen Bühling, Partner der Sozietät Krieger Mes & Graf v. der Groeben in Düsseldorf und externer Lehrbeauftragter des ITM. Er stellte vergleichend den Schutz dreidimensionaler Marken im Rahmen der deutschen Rechtsprechung dar. Dabei unterschied er zwischen den verschiedenen Schutzmöglichkeiten, 3D-Marken, Design, und Copyright. Auch er ging auf zahlreiche Praxisbeispiele ein und erläuterte ansprechend die Besonderheiten der aufgeworfenen Frage.

Abschließend wurde der Vortrag mit einer spannenden Frage- und Diskussionsrunde abgerundet.

Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Berendsen und Herrn Prof. Bühling für den spannenden Festvortrag sowie bei allen Mitwirkenden für die tolle Veranstaltung.