J!Cast 63 Lehrkräfte im virtuellen Visier ‒ Spickmich, MeinProf & Co.

Haben
Schüler ein Recht auf Lehrerbewertungen im Internet
oder handelt es sich hierbei lediglich um eine neue, besonders
wirksame Form des Mobbings an Schulen? Dürfen Lehrer
bestimmen, welche ihrer Daten im Netz auffindbar sind, oder
steht die Meinungsäußerungsfreiheit der
Schüler hier dem Datenschutz im Wege? Zum
wiederholten Male hat am 3.Juli 2008 mit dem OLG
Köln ein Gericht über das
Lehrerbewertungsportal Spickmich.de entschieden und sich der
bisherigen Rechtsprechung angeschlossen – zu Gunsten der
Betreiber des Portals. Dennoch rückt eine BGH-
Entscheidung zu Lehrerbewertungen immer näher, das
OLG Köln sieht hierin eine Rechtssache von
grundsätzlicher Bedeutung und hat die Revision
zugelassen. Über die Entscheidung des OLG
Köln und weitere grundsätzliche Fragen
zum Verhältnis des Datenschutzrechts zur
Meinungsäußerungsfreiheit habe ich mit
Rechtsassessor Stefan Bröckers, Mitarbeiter am ITM,
gesprochen.