JCast 55 Die neue Fernsehrichtlinie

Seit das gute alte Fernsehen kein Fernsehen mehr ist, sondern jetzt audiovisueller Mediendienst heißt, hat sich noch so Einiges verändert. Die neue Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die Ende 2007 verabschiedet wurde, wirft ihre Schatten voraus. So wird etwa Product Placement fortan in einzelnen Fällen erlaubt sein, Schleichwerbung dagegen nicht. Schwieriger wird es bei der Frage, wer für seinen Dienst tatsächlich eine Zulassung braucht und wer nicht. Mit Laura Dierking analysierte Stärken und Schwächen der Richtlinie sowie die zu erwartende Form der Umsetzung der Rechtsanwalt Philip Kempermann, LL.M., der zu diesem Thema promoviert und in der Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek tätig ist.