J!Cast 04 Die Schweinsteiger-Affäre

Ein Bericht der Münchener Zeitung „tz“ hatte in Fußballkreisen für große Unruhe gesorgt. Schweinsteiger und Agostino seien in Sachen Wettskandal „als Beschuldigte vernommen worden“ hieß es dort. Dem folgten juristische Maßnahmen – zivil- und strafrechtlich. Doch wann darf man jemanden überhaupt „Beschuldigter“ nennen? Und worauf müssen Journalisten achten, wenn Sie über einen bloßen Verdacht berichten? Was fällt noch unter die Pressefreiheit und wo beginnt die strafbare Verleumdung? Diese Fragen und mehr beantwortet Anselm Rodenhausen, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM und Mitglied der Forschungsstelle Recht im DFN.