ITM-Schwerpunkt bis Ende Sommersemester 2024 verlängert und hybride Zusatzausbildung ab Winter

Der Schwerpunkt ITM wird bis zum Ende des Sommersemesters 2024 verlängert und dann als solcher eingestellt. An die Stelle tritt dann ein von der Fakultät zu konzipierender neuer Schwerpunkt „Digitalisierung, KI und Recht“.

Die Zusatzausbildung ITM findet noch statt bis Sommersemester 2023. Dann beginnt eine neue Zusatzausbildung des ITM zu dem Recht der Digitalwirtschaft, in neuem Profil und mit neuen Akzenten. Alle Zusatzausbildungen des ITM finden hybrid statt, richten sich an eine bundesweite Öffentlichkeit aus Studierenden, Referendaren oder Praktikern aus Anwaltschaft, Wirtschaft und Verwaltung. Sie alle können sich auf das neue Konzept unserer Zusatzausbildungen sehr freuen!

In diesem Zusammenhang freuen wir uns Ihnen mitzuteilen, dass das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Thomas Hoeren und Herrn Prof. Dr. Bernd Holznagel die bundesweite digitale Zusatzausbildung „Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht“ auch ab dem kommenden Wintersemester 2022/2023 wieder anbieten wird.

Interessierten wird die Möglichkeit geboten, nach erfolgreicher Teilnahme an den Vorlesungen „Informationsrecht“ und „Öffentliches Medienrecht“ sowie an einem Seminar das begehrte ITM-Zertifikat über nachgewiesene Kenntnisse zu erhalten. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Informationsplakat im Anhang.