Erfolgreicher Abschluss der Zusatzausbildungen ITM und Gewerblicher Rechtsschutz sowie Verleihung des Förderpreises der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz

Er erklärte zunächst, dass der Erfolg eines Verfahrens zu rund einem Drittel von prozessrechtlichen Fragen abhinge und es daher wichtig sei, den Streitgegenstand präzise zu benennen. Nur auf den festgelegten Streitgegenstand könnten sich das Urteil und später auch die Vollstreckung beziehen. Eventuelle Unterlassungsansprüche, die nicht Streitgegenstand waren, können nicht Gegenstand der Vollstreckung sein.

Es sei daher für die Klägerinteressen von Bedeutung, ob das Gericht aus einem im Klageantrag enthaltenen Bündel von Streitgegenständen selbst aussuche, welcher davon Gegenstand des Verfahrens sein soll, oder ob der Kläger  festlege, welcher Gegenstand welches Gewicht haben soll. Wenn die Gerichte den Streitgegenstand auswählen, dann führe das zwar zu einem vereinfachten Verfahren, andererseits sei es dann aber möglich, dass der Kläger nicht alle erstrebten Ansprüche geltend machen könne.

Nachdem Herr Prof. Berneke die zwei bedeutendsten BGH-Entscheidungen hinsichtlich dieses Problems zusammengefasst hatte, schilderte er die jetzige Lage, die seiner Meinung nach eine akzeptable Lösung darstellt.

 

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Preisträger Dr. Christoph Buchmüller mit Prof. Dr. Hoeren
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Dozent Dr. Bühling

So kann der Kläger in seinem Klageantrag lediglich einen groben Streitgegenstand festlegen und damit dem Gericht die Entscheidung überlassen, über welchen Streitgegenstand genau entschieden werden soll. Er kann aber auch den Lebenssachverhalt im Wege der kumulativen Klagehäufung aufspalten und verschiedenen feingliedrige Streitgegenstände benennen. Über diese wird dann einzeln vom Gericht entschieden und sie werden einzeln vollstreckt. Laut Prof. Berneke hat diese Variante den Vorteil, einen umfassenderen Schutz gegen Rechtsverletzungen zu bieten.

Im Anschluss an den Vortrag erfolgte die Zertifikatsverleihung durch Herrn Prof. Hoeren und Herrn Prof. Holznagel, die bei der Gelegenheit auf die Bedeutung von Zusatzqualifikationen im Hinblick auf den juristischen Arbeitsmarkt hinwiesen. und die Absolventen für ihr Engagement lobten. Die Zertifikate im Gewerblichen Rechtsschutz wurden von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jochen Bühling verliehen, der im Rahmen der Zusatzausbildung als Dozent tätig ist.

Herr Dr. Christoph Buchmüller erhielt zudem den Förderpreis der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz für seine herausragende Dissertation zum Thema „Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster“.

Bei einem Glas Sekt hatten die Teilnehmer und der Preisträger anschließend die Gelegenheit, ihre Erfolge verdientermaßen zu feiern und mit Herrn Prof. Berneke über seinen Vortrag zu diskutieren.

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Prof. Holznagel